Hallo,
mal angenommen, Person A hat Nachmieter Person B einige Möbel hinterlassen und bis zum schriftlich festgelegten Datum kein Geld von ihm erhalten. Nach Briefen und persönlichen Aufforderungen passiert nichts, auch die per Einschreiben mit Rückschein gesendete Mahnung wird nicht abgeholt. Erst auf eine persönlich und mit Zeuge abgegebene Mahnung wird reagiert und eine Ratenzahlung vereinbart. Die ersten fünf Raten werden wie vereinbart bezahlt, danach wieder nichts mehr. Der Großteil des Betrags ist noch offen, auf eine schriftliche Nachfrage wird nicht reagiert. Wie sollte Person A am besten reagieren? Geld für Prozesskosten ist nicht vorhanden.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Liz.
Hallo,
mal angenommen, Person A hat Nachmieter Person B einige Möbel
hinterlassen und bis zum schriftlich festgelegten Datum kein
Geld von ihm erhalten. Nach Briefen und persönlichen
Aufforderungen passiert nichts, auch die per Einschreiben mit
Rückschein gesendete Mahnung wird nicht abgeholt. Erst auf
eine persönlich und mit Zeuge abgegebene Mahnung wird reagiert
und eine Ratenzahlung vereinbart. Die ersten fünf Raten werden
wie vereinbart bezahlt, danach wieder nichts mehr. Der
Großteil des Betrags ist noch offen, auf eine schriftliche
Nachfrage wird nicht reagiert. Wie sollte Person A am besten
reagieren? Geld für Prozesskosten ist nicht vorhanden.
gerichtlichen Mahnbescheid beantragen,
auf Vollstreckungsbescheid warten sofern der Forderung nicht widersprochen wird,
Gerichtsvollzieher beauftragen.