Ablöse Einrichtung Mietvertrag

Ich möchte meine Boutique aufgeben und habe bereits mehrere Interessenten,die bereit sind die geforderte ablöse von 50000.-Euro zu bezahlen.Jetzt weiss ich,dass Kautionen bei Mietbeginn bezahlt werden müssen und nicht bei Vertragsabschluss.
Ich möchte aber die ablöse natürlich bevor das Mietverhältnis des Ladens beginnt,um mich abzusichern.Nicht, dass der dann einen Mietvertrag hat und von einer Ablöse nichts mehr hören will!
Ist das so rechtens?Mach ich dann einen Extra-Vertrag für die Ablöse?

ablöse vertrag mit dem vorbehalt vorher schließen, dass die ablöse erst mit abschluss des MV fällig ist oder ablöse auf notaranderkonto legen lassen, bis mv fix ist und den notar mit treuhandauftrag betrauen -ist sicherer und klarer.

Verkaufen Sie das Geschäft incl. Übernahme des bestehenden Mietvertrages an den Interessenten, der Ihnen die Ablöse von € 50.000 geboten hat. Anschließend verhandeln sie mit dem Vermieter über die Weiterbelassung des Mietvertrages an den neuen Geschäftsinhaber. Notfalls müssen Sie halt weiterhin Mieter der Räumlichkeiten bleiben, in denren Ihr Geschäft mit neuem Inhaber fortgesetzt wird.

Kann leider nicht helfen.

Ja würde ich machen mit der Bedingung wenn ein Pachtvertrag zustande kommt… dann zahlen.
Gruß Peter