Ablöse in Mietwohnung - Hilfe!

Hallo an Alle,

angenommen, ein Mieter hat gekündigt (beispielsweise sogar 6 Monate KüFri eingehalten, obwohl in dem Fall auch die 3 Monate ges. gewesen wären). Mieter wie auch Vermieter wissen also nun angenommen seit Ende April 2005, dass der Mieter spätestens Ende Okt. 05 ausziehen wird. Der Mieter hatte seinerzeit die Küche vom Vormieter (= jetziger Vermieter) abgelöst - auch gibt es in der Wohnung noch einige Dinge, die evtl. der Mieter so belassen könnte (Vorhänge, die eingepasst wurden, Dielenschrank etc.). Angenommenes Problem: Bisher ist noch kein potentieller Nachmieter in Sicht- die Mieter haben angeboten, im Wohnblock Anzeigen auszuhängen, was sie auch getan haben. Leider ist nicht bekannt, ob der Vermieter sich überhaupt nach einem Nachmieter umsieht. Was könnte der Mieter im angenommenen Fall tun, um zumindest die Kosten der Küche zu bekommen - evtl. auch andere beschriebenen Gegenstände, wenn bis Okt. kein neuer Mieter existiert? Normalerweise machen das ja alter und neuer Mieter miteinander aus - ist doch so, oder? Außerdem: wäre der Mieter angenommener Weise bereits Anfang Oktober ausgezogen, hätte er sich mit dem Nachmieter evtl. einigen können, die Hälfte der Miete für Okt. zu übernehmen, wenn der neue Mieter dafür am 15.10. einziehen könnte. Dieses Geld kann der alte Mieter dann abschreiben - oder hat jemand hier eine Idee?

Danke und herzliche Grüße,
Tanja

überhaupt nach einem Nachmieter umsieht. Was könnte der Mieter
im angenommenen Fall tun, um zumindest die Kosten der Küche zu
bekommen - evtl. auch andere beschriebenen Gegenstände, wenn
bis Okt. kein neuer Mieter existiert? Normalerweise machen das

Du kannst sie an einen Nachmieter verkaufen oder mitnehmen.

Hallo Tanja,

wie ich es als meine private Meinung sehe :
Du hast vom Vormieter privat die Küche übernommen. Das der jetzt der
Wohnungseigentümer ist, hat damit nichts zu tun.
Diese Küche ist jetzt dein Eigentum. Wenn der Vermieter sie nicht
möchte, musst du sie mitnehmen. Weiterverwenden, verschenken oder
entsorgen.
Wenn der Vermieter sich keinen neuen Mieter sucht, ist das seine
Angelegenheit. Vielleicht möchte er die Wohnung nicht vermieten?
Du hast eine Kündigungsfrist und bis zum Ende musst du Miete
bezahlen. Ob die Wohnung nun leer steht oder nicht, ist dem
Vermieter egal.
Die anderen Dinge in der Wohnung, wie Vorhänge, eingebaute bzw.
eingepasste Schränke musst du auf Verlangen des Vermieters ebenfalls
mitnehmen. Wenn nichts Schriftliches vereinbart ist, musst du die
Wohnung leer übergeben.
Einen Anspruch auf einen Nachmieter, der dir auch noch einen Teil
deiner Miete übernimmt, hast du nicht. Das sind immer nur glückliche
Privatvereinbarungen.
Sorry, aber dieses Leben ist eines der härtesten!
Gruss
T-Bird

so belassen könnte (Vorhänge, die eingepasst wurden,
Dielenschrank etc.).

Angenommenes Problem: (…) Leider ist nicht bekannt, ob der Vermieter sich

überhaupt nach einem Nachmieter umsieht.

Wie wärs mit Nachfragen !?
Da Du nichts davon schreibst, scheint das Verhältnis ja
nicht zerrüttet zu sein, und unter normalen Menschen
kann man eine ganze Menge einfach so klären…

Rein rechtlich ist es etwas komplizierter:
Wenn Du die Küche abgelöst hat, gehört sie dir, also
musst Du Dich drum kümmern.
Wenn der Dielenschrank nicht abgekauft wurde, gehört
er weiter dem Vermieter und wurde mitvermietet. D.h.:
Du kannst ihn nicht gegen Geld einem Nachmieter „vererben“.
Quatsch ist aber auch, dass Du die Wohnung leer übergeben
musst. Du musst das zurück geben, was Du gemietet hast und
dazu gehören auch die Inhalte der Wohnung, wenn Du sie nicht
gekauft hast.

Viel Glück.