Angenommen, der Vormieter bietet eine Einbauküche zur Ablöse an. Gibt es irgendwelche Regelungen, wie sich der Übergabepreis errechnet? Oder wird der preis frei ausgehandelt?
Angenommen, der Vormieter bietet eine Einbauküche zur Ablöse
an. Gibt es irgendwelche Regelungen, wie sich der
Übergabepreis errechnet? Oder wird der preis frei
ausgehandelt?
hallo,
die einzige regelung ist nachfrage und angebot!
wenn du eine kueche brauchst, dann hast du den aufwand der beschaffung, finanzierung und des einbaus.
sowas ist ueblicherweise ziemlich teuer - allein ein bloeder mischregler fuer wasser kostet schon reichlich…
der vorbesitzer hat nun auch mehrere probleme:
auf jeden fall abbau
dann ggfls zwischenlagerung + verkauf
oder auch entsorgung = kostenpflichtig.
das pokerspiel besteht nun darin, dem vorbesitzer klar zu machen, dass du eigentlich gar keine kueche haben willst, da dein alte in die neue wohnung extrem gut reinpasst, oder du bei einem preisausschreiben eine komplette neukueche mit einbau gewonnen hast oder sonstwas…
schau dich mal im ebay rum: dort werden wirklich gute gebrauchte zeilen mit elektrogeraeten teils unter 100.- gehandelt - nur abholen + aufbauen musst du…
der vorbesitzer wiederum wird dir vorjammern, dass die kueche vor 3 jahren 10.000 gekostet hat und er doch wenigstens ein drittel…
geh nicht drauf ein: er hat keine chance, wenn er sie nicht mitnehmen kann/will, annaehrend einen vernuenftigen zeitwert zu bekommen.
tu ihm also den gefallen, uebernimm sie - aber verkauf es so, dass er sich zum schluss noch bedankt, dass er sie quasi gratis dalassen duerfte…
gruss
khs
Angenommen, der Vormieter bietet eine Einbauküche zur Ablöse
an. Gibt es irgendwelche Regelungen, wie sich der
Übergabepreis errechnet? Oder wird der preis frei
ausgehandelt?
Hallo!
Eine fixe Regelung gibt es m.W. nicht. Eine Ablöse ist insbesondere eine Sache zwischen Vor- und Nachmieter. Mit dem Vormieter hast du als Nachmieter allerdings keinerlei Vertragsverhältnis und bis - streng genommen - an eine Ablöse bzw. Übernahme bestehender Einrichtungsgegenstände nicht gebunden. Hier müsste der Vormieter diese Posten eigentlich erst an den Vermieter verkaufen, der diese dir widerum aufrechnet.
Gruß
Falke
Angenommen, der Vormieter bietet eine Einbauküche zur Ablöse
an. Gibt es irgendwelche Regelungen, wie sich der
Übergabepreis errechnet? Oder wird der preis frei
ausgehandelt?
Hallo,
wenn der Kaufpreis bekannt ist, ist ja auch das Alter der Küche bekannt. Im Schnitt rechnet man bei einer unteren Preislage mit 5 Jahren Abnutzung, in der mittleren Preislage bis 10 Jhare, bei massiven Einbauküchen auch bis zu 15 Jahre. Hieraus kann man sich also den Restwert ausrechnen. Dieser alleine sagt jedoch nur einen Teil aus. Der Zustand allgemein, ist die EBK sauber oder völlig verdreckt, ist im Backofen der Braten von vor drei Jahren noch Boden eingebacken, wie sehen Herdplatten aus , wie ein Ceran-Kochfeld, funktionieren die Geräte sollte man auch beachten. Wer seine Küche pflegt und die Geräte immer wartet, wird mehr bekommen als jemand, der nur jemand sucht, der das Sperrholz noch abnimmt. Taktisch kann man auch vorgehen. was kosten der Ausbau ? Aber, wenn der Mieter die Küche vom Vormieter übernimmt, dann haftet er bei Auszug für den Ausbau und ggfls. auch für die Küchenrenovierung.
Gruss Günter