Wenn man eine Mietwohnung verlässt:
Gibt es bei den Möbel/Inventar einer Wohnung eine AfA oder ähnliches?
wie stellt man den Wert eines Inventars (bspw. Küche) nach X Jahren fest? und wie lange läuft so etwas? gibt es hierfür eine gesetzliche Bestimmung?
Wenn man bspw. die Küche, welche abgelöst wurde (sprich in meinem Besitz ist), in eine andere Wohnung mitnhemen will: muss man den Boden auf dem die Küche Stand erneuern? bzw. die Wand neu färben - ausbessern?
Vermieter: vermietet insgesamt 2 Wohnungen - privat
bitte um Hilfe!
Danke!