Person A wird sein Kfz gestohlen, welches über eine Bank finanziert wurde. Nun zahlt die Versicherung an die Bank die Kreditsumme abzgl. der Zinsrückrechnung. Ist es von der Bank rechtens das sie für die Auflösung des Kredites eine Ablösegebühr erhebt, die fast 50% der restl. zurückgerechneten Zinsen beträgt? Person A hatte gar keine Möglichkeit seinen Kreditvetrag mit einer 3 Monatigen Frist zu kündigen. Auto war gestohlen, er musste seine Kreditrate trotz Abmeldung des Autos weiterzahlen. Versicherung brauchte 3 Monate Zeit damit sie den Kredit bei der Bank auslöst. Gilt das nicht auch als Frist? (Kfz-Brief + Kfz-Schein lag der Bank vor)
Hallo,
das nennt sich Vorfälligkeitsentschädigung und ist bei Krediten ganz normal und dürfte im Vertrag geregelt sein. Vereinfacht gesagt ist das der Schaden, den die Bank daraus hat, daß sie für die Anlage des Geldes weniger bekommt, als der Kreditnehmer an Zinsen bezahlen würde. Die Bank kann ja nichts dafür, daß das Auto gestohlen wurde und stellt sich so, als ob der Kredit ganz normal weitergelaufen wäre. Ob das alles korrekt berechnet wurde, ist für den Laien maist nicht zu durchschauen, da hilft es sicher, wenn nochmal ein Fachmensch drüber schaut.
Die Versicherung hat ja nur den Zeitwert des Autos bezahlt, möglicherweise war die Restschuld auch höher, dann muß man das natürlich auch noch bezahlen.
Cu Rene