Hallo zusammen,
gerne würde ich eine Stellungnahme zu dem folgenden Thema bekommen:
Nehmen wir an, dass ein Mitarbeiter sich bei seinem Arbeitgeber für eine Zeit von 3 Jahren verpflichtet hat, dafür, dass der Arbeitgeber in der Vergangenheit seine Studiengebühren bezahlt hat und das Gehalt in Abwesenheiten (für die Studienblöcke insg. 221 Semestertage) weiter gezahlt hat. Eine Aufstellung über diese Kosten liegt der Verpflichtungserklärung bei, dh die Summen sind genau zuzuweisen.
Wenn dieser Mitarbeiter nun innerhalb dieser 3 Jahren den Arbeitgeber wechseln möchte, dann muss einen - der Zeit entsprechenden Teil - an den AG gezahlt werden.
Wäre die zu zahlende Summe dann steuerlich absetzbar? Denn im Prinzip zahlt er nun sozusagen „rückwirkend“ seine Ausbildungskosten (Studiengebühren) und das Gehalt während der Studienzeiten zurück. Wenn ja, wären es normale Werbungskosten oder wie müsste ein solcher Fall angegeben werden?
Vielen Dank im Voraus!!!
Liebe Grüße
Anne