Ablösesumme im Handwerksbetrieb

Hallo im Forum,
folgender Fall:
eine kleine Schlosserei, Jahresumsatz ca. 150.000,- und als GbR geführt von zwei Partnern. Nun will/muss (es gibt Streitigkeiten) der eine gehen und verlangt eine Ablösesumme. Die zwei haben 20 Jahre miteinander gearbeitet, einen Gesellschaftsvertrag, der evtl. Ausscheiden regelt, gibt es nicht. Alles lief bisher auf Vertrauensbasis und „per Handschlag“.

Hat jemand eine Ahnung, was hier als angemessener bzw. realistischer Betrag für eine Abfindung genommen werden könnte? Gibt es vielleicht irgendwo Vorgaben, Listen, Standards o. ä. für solche Fälle?
Wer weiss was???

Gruß,
Rose

Hallo Rose,

ich gehe mal davon aus, dass sich die geleistete Arbeit / das investierte Geld der beiden Inhaber 50:50 aufteilt.

Im Prinzip verkauft der Eine dem Anderen seinen Firmenanteil.

Für den Kaufpreis gibt es verschiedene Modelle und Vorgehensweisen, abhängig von Branche usw. (ein Steuerberater weiss darüber aber Bescheid).

Als Daumenwert kann man sagen:
Wert des Inventars (Maschinen usw.) + 3-5 Jahresgewinne (Ø der letzten 3 Jahre)

Beim Jahresgewinn ist dabei allerdings nicht das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit anzusehen, sondern vielmehr das, was nach Abzug eines branchenüblichen „Geschäftsführergehalts“ noch übrig bleibt. Dabei orientiert man sich an den Richtwerten der Finanzämter, die solche Werte für die Frage, was darf sich ein GmbH-Geschäftsführer als Gehalt ansetzen (das darüberhinausgehende wäre dann der Gewinn).

Der Daumenwert gilt natürlich nur dann, wenn für die Zukunft auch ähnliche Jahresgewinne wie für die letzten Jahre zu erwarten sind.

Bei 150.000 € Umsatz sehe ich allerdings nicht allzuviel Firmenwert, denn nach Abzug von den Materialkosten (im Handwerk oftmals 20 - 50% vom Umsatz) bleibt nicht mehr allzuviel übrig.

Grüsse

Sven

Hi Sven,
vielen Dank für Deine Antwort. Wir nehmen Deinen Beitrag einfach mal als „Größe“ in die Gespräche auf.

Die Steuerberaterin hält sich da ziemlich zurück und konnte nur für ihre eigene Branche 1-1,5 Jahresumsätze nennen.

Die IHK erzählt uns „das ist alles persönlicher Ermessensspielraum“.

Dein Beitrag scheint doch sehr realistisch - so in etwa haben wir uns „gefühlsmäßig“ auch eingestuft und es ist auch z. B. vergleichbar mit der Steuerberater-Info.
Danke Dir jedenfalls.
Gruß,
Rose

Hi Rose,

vielen Dank für Deine Antwort. Wir nehmen Deinen Beitrag
einfach mal als „Größe“ in die Gespräche auf.

In Anbetracht der Größenordnung (5-stelliger Betrag ?) würde ich trotzdem zu einem Steuerberater gehen, der sich auf Existenzgründungen und Firmenübernahmen spezialisiert hat.

Die Steuerberaterin hält sich da ziemlich zurück und konnte
nur für ihre eigene Branche 1-1,5 Jahresumsätze nennen.

Sorry, absoluter Schwachsinn !!! Der Jahresumsatz ist die Basis für die Geschäftstätigkeit, sagt jedoch rein gar nichts über den Unternehmenswert aus. Du kannst z.B. den Umsatz über viel zu niedrige Preise machen, bei denen gar nichts hängen bleibt. In diesem Fall müsste der Nachfolger die Preise erstmal anheben. Damit ist aber die Stammkunden-Datei auch nichts mehr wert, denn die Kunden sind vermutlich nur wegen der Preise gekommen.

Der Ansatz aus Firmeninventar und Jahresgewinn ergibt sich aus Folgendem:

  1. Das Inventar kann zu diesem Preis verkauft werden, stellt also einen reellen Gegenwert dar.
  2. Ein Investor (im Zweifelsfall eine Bank) möchte sein Geld innerhalb einer gewissen Frist zurückspielen („Return on invest“ = ROI). Für diesen ROI wird i.A. 10 - 20% gefordert. 20% heisst, dass ich nach 5 Jahren wieder 100% meines Invests zurückerhalten habe (in diesem Fall über den Gewinn) erst danach macht der Investor „Gewinn“.

Die IHK erzählt uns „das ist alles persönlicher
Ermessensspielraum“.

Noch mehr Schwachsinn !!! Eigentlich sollte die IHK schon wissen, was man unter „Due dilligence“ (=Unternehmensbewertung im Rahmen einer Firmenübernahme) zu verstehen ist !!!

Dein Beitrag scheint doch sehr realistisch - so in etwa haben
wir uns „gefühlsmäßig“ auch eingestuft und es ist auch z. B.
vergleichbar mit der Steuerberater-Info.

Wenn ich vom Steuerberater ausgehe, wäre das ein Firmenwert von 150.000 €.

Wenn ich davon ausgehe, dass beide Geschäftsführer ca. 90.000 € (inkl. Altersvorsorge und pers. Versicherungen, Minimum !) als Geschäftsführergehalt (Quelle: http://www.centrale.de/media/checkl_gf-bezuege.pdf) ansetze, stelle ich fest, dass die Firma eigentlich gar nichts, lediglich das Inventar wert ist, denn es bleibt eigentlich de facto kein Gewinn übrig !!!

Wichtig: nicht den Gewinn einer GbR mit dem Gewinn einer GmbH verwechseln. Letztere hat einen „angestellten“ Geschäftsführer, dessen Kosten wie bei einem Arbeitnehmer abgezogen wird und der verbleibende Rest ist der Gewinn. Bei einer GbR können die Privatentnahmen der GbR-Inhaber nicht vom Gewinn abgezogen werden und zählen daher zum Gewinn. Man würde allerdings bei der Faustformel Äpfel mit Birnen vergleichen, weshalb man auch bei einer GbR fiktive „Geschäftsführergehälter“ (auf Basis der Finanzamtstabellen) ansetzen muß.

Übrigens gibt es hier eine Übersicht der Bewertungsansätze:
http://www.wirtschaft-lahndill.de/download/pdf/bewer…

Und über diese Seite bin ich darauf gestoßen:
http://www.checkliste.de

Grüsse

Sven

Hallo Sven,

Die Steuerberaterin hält sich da ziemlich zurück und konnte
nur für ihre eigene Branche 1-1,5 Jahresumsätze nennen.

Sorry, absoluter Schwachsinn !!! Der Jahresumsatz ist die
Basis für die Geschäftstätigkeit, sagt jedoch rein gar nichts
über den Unternehmenswert aus.

Wenn diese Einmischung aus der wundersamen Welt der StB gestattet ist: Auf der Grundlage dieses absoluten Schwachsinnes finden die allermeisten Verkäufe von StB-Kanzleien statt. Wenn Du mal entsprechende Angebote liest, wirst Du sehen, dass schon beim allerersten Kontakt per Kleinanzeige fast immer die Umsatzwerte genannt werden.

Dieses hängt damit zusammen, dass der Wert der Kanzlei in einem freien Beruf, der nur extrem eingeschränkt Werbung machen darf, aus dem Mandantenstamm definiert ist. Die Möglichkeiten für den Erwerber, hieraus Erträge zu erwirtschaften, hängen davon ab, wie er die Produktion organisiert und können idR nicht von Verkäufer auf Käufer übertragen werden.

Für die vorliegende Frage, Bewertung eines Handwerksbetriebes, kann dieser Sachverhalt eine gewisse Bedeutung haben: Je größer die Bedeutung des Kundenstammes ist, und je mehr unterschiedliche Möglichkeiten der Organisation des Betriebes bestehen, desto „weiter oben“ in der Ertragsrechnung muss die Bewertung zweckmäßig ansetzen - ganz abgesehen davon, dass unter Fremden (hier nicht gegebener Fall) der Verkäufer sich natürlich bemühen wird, die Hosen so wenig wie möglich runterzulassen.

Auch bei anderen eher kleinen Unternehmen, die mit Schwerpunkt Dienstleistung arbeiten, ist der Bezug auf den Umsatz marktüblich: Gaststätten & Hotels, Taxibetriebe etc.: Kurz, die ganze BMW-Fraktion.

Dass im Fall Handwerk der pure Umsatz keine geeignete Größe ist, ist völlig klar. Aber schon beim Materialeinsatz fängts an: Der ist bei Unternehmern, die schwerpunktmäßig mehr Handwerker als Kaufleute sind, in der Regel suboptimal. Das lässt sich über den ganzen Trallala bis zum Betriebsergebnis fortsetzen - wer nur die Werte aus einem einzigen Betrieb hat, und nicht mehrere vergleichbare Ertragsrechnungen nebeneinander legen will oder kann, ist da bei der Bewertung schnell verloren, wenn er die Frage bearbeiten will, welche Einflüsse auf den Ertrag vom Unternehmer und welche vom Betrieb kommen. Und wird, bei aller gebotenen Vorsicht, eben doch den puren Umsatz als eine Größe, die der Hl. Markt „objektiv“ bestimmt, neben anderen Dingen doch als Hilfsgröße zur Einschätzung der Ertragskraft des Betriebes so wie er ist und da wo er ist heranziehen.

Soviel zur Ehrenrettung der zitierten Steuerberaterin, und auch zu der Frage, weshalb es im Kontext due diligence so viele verschiedene Ansätze zu einer strikten Schematisierung gibt, die - jeder für sich genommen - alle einen Beigeschmack von Kaffeesatz haben.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

ich gehe hier von eigenen Erfahrungen aus. Wir (2 Freunde und ich) wollten vor ein paar Jahren einen größeren Handwerksbetrieb (Umsatz 5 Mio DM) übernehmen. Der Kaufpreis wurde mit 2,5 Mio DM angesetzt und über den Umsatz begründet.

Nach der due dilligence waren es nur noch 0,7 Mio DM als Unternehmenswert. Die Firma hatte kaum Eigenkapital, das Inventar erwies sich als zum größten Teil kaum verkäuflicher Ladenbau, die notwendigen Produktionsmaschinen hatte eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von nur noch ca. 4 Jahren und es war (abgesehen vom Gehalt des Geschäftsführenden Inhabers und seiner Frau) auch kein Gewinn da. Der Cash flow hätte nicht mal gereicht, um die Schulden zu zahlen.

Der „makelnde“ StB hat aber auch ganz heftig mit dem günstigen Verhältnis Kaufpreis / Umsatz gewedelt.

Wie die Firma verkauft wurde ?
In einzelnen Filialen. Denn der Kaufpreis je Filiale (ca. 400.000 DM) konnten die meisten Handwerker durch Kredite auf das Häuschen der Eltern als Sicherheiten laufen lassen, während das bei 2,5 Mio DM nicht mehr möglich ist.

Grüsse

Sven

Hallo nochmal,

Der Kaufpreis wurde mit 2,5 Mio DM angesetzt und über den
Umsatz begründet.

Bizarrerweise hat sich dieses dann, wie Du am Ende beschreibst, sogar als unsinnig ermittelter, aber durch den Sachverhalt bestätigter Verkehrswert erwiesen: Selbst bei scheibchenweisem Verkauf (also noch weiterer Entwertung) haben sich die Dollen gefunden, die ihre 400-KDM-Filiälchen zu diesem Preis kaufen wollten. Der Begriff des Verkehrswertes sagt zunächst nichts darüber, ob der „fremde Dritte“ rational handelt, wenn er irgendeinen Preis bezahlt.

Nach der due dilligence waren es nur noch 0,7 Mio DM als
Unternehmenswert.

Und nach dem, was Du im einzelnen weiter ausführst, wäre irgendwas zwischen Null und maximal 0,4 Mio begründbar gewesen.

Was lernt uns das?

Deine erste Einschätzung ist bereits sachgerecht: Handwerksbetrieb mit 150.000 Umsatz, von dem zwei Leute irgendwie leben, kriegt mal grade die Arbeit der beiden halbwegs angemessen verwertet, ist ergo nichts weiter wert als die von Jahr zu Jahr neu hineingesteckte Arbeit.

Wenn man irgendwo in der Ertragsrechnung ansetzen will, kann man das tun, muss sich aber bewußt sein, dass dieser Ansatz genauso zutreffend oder unzutreffend sein kann wie die Geschichte mit dem Umsatz (die für den Freiberufler ohne wesentliches Anlagevermögen nicht verkehrt ist).

Die Problematik bei dem von Dir beschriebenen Betrieb, der offenbar völlig daneben finanziert war und/oder an alten Fehlinvestitionen krankte, liegt wesentlich in der Liquidität, und die ist ausschließlich aus einer Ertragsrechnung nicht in den Griff zu kriegen.

Ganz altmodisch über einen Ertragswert, der zur Preisfindung um Fremdkapital bereinigt wird, ohne Rücksicht darauf, woher es kommt und wofür, wäre man bei dem von Dir zitierten Betrieb wahrscheinlich zu einem realistischen Ansatz gekommen.

Wieauchimmer: Was mich gestört hat, ist Deine strikte Verdammung des Heranziehens von Größen wie Umsatz (oder meinetwegen Gesamtleistung), die in ihrer Eindeutigkeit suggeriert, es gäbe eine andere Rezeptur, die ohne Einschränkung funktioniert. Deine Aussage oben, dass nach Grundrezepten der von Dir beschriebene fast wertlose Betrieb immerhin noch 0,7 Mio DEM auf die Waage gebracht hätte, illustriert und relativiert das soweit, dass ich Dir jetzt ohne weiteres zustimme.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Bizarrerweise hat sich dieses dann, wie Du am Ende
beschreibst, sogar als unsinnig ermittelter, aber durch den
Sachverhalt bestätigter Verkehrswert erwiesen: Selbst bei
scheibchenweisem Verkauf (also noch weiterer Entwertung) haben
sich die Dollen gefunden, die ihre 400-KDM-Filiälchen zu
diesem Preis kaufen wollten.

Lag am Renomee des Betriebs, von dem sich die neuen Eigentümer leider auch nicht viel kaufen können, die „Rendite“, sofern man davon sprechen kann ist eher gering.

Der Begriff des Verkehrswertes
sagt zunächst nichts darüber, ob der „fremde Dritte“ rational
handelt, wenn er irgendeinen Preis bezahlt.

Nein selbstverständlich nicht. In diesem Fall aber, dass der alte Inhaber nie darüber nachgedacht hat, dass ein Käufer evtl. einen Kredit damit tilgen muß.

Nach der due dilligence waren es nur noch 0,7 Mio DM als
Unternehmenswert.

Und nach dem, was Du im einzelnen weiter ausführst, wäre
irgendwas zwischen Null und maximal 0,4 Mio begründbar
gewesen.

So hart wollte ich das nicht ausdrücken, stimmt aber im Prinzip schon. Der Mehrpreis kann für die ersparte Werbung gelten, die man investieren müsste, um das Renomee aufzubauen.

Deine erste Einschätzung ist bereits sachgerecht:
Handwerksbetrieb mit 150.000 Umsatz, von dem zwei Leute
irgendwie leben, kriegt mal grade die Arbeit der beiden
halbwegs angemessen verwertet, ist ergo nichts weiter wert als
die von Jahr zu Jahr neu hineingesteckte Arbeit.

Leider haben da viele KMU-Inhaber etwas übertriebene Vorstellungen.

Wenn man irgendwo in der Ertragsrechnung ansetzen will, kann
man das tun, muss sich aber bewußt sein, dass dieser Ansatz
genauso zutreffend oder unzutreffend sein kann wie die
Geschichte mit dem Umsatz (die für den Freiberufler ohne
wesentliches Anlagevermögen nicht verkehrt ist).

Da gebe ich Dir Recht, i.A. ist beim Freiberufler Umsatz = Einkommen, von einer Kostenquote um die ca. 10 - 20% mal abgesehen (ausser er hat viele Subunternehmer am Laufen, dann kann man wieder weniger vom Umsatz ausgehen).

Ich persönlich halte den Ansatz des Umsatzes für einen Handwerksbetrieb als nicht sachgerecht.

Die Problematik bei dem von Dir beschriebenen Betrieb, der
offenbar völlig daneben finanziert war und/oder an alten
Fehlinvestitionen krankte, liegt wesentlich in der Liquidität,
und die ist ausschließlich aus einer Ertragsrechnung nicht in
den Griff zu kriegen.

Wobei aus dem Betrieb durch Sanierung ein florierender Betrieb geworden wäre, das Problem lag nämlich nicht nur in der falschen Finanzierung / Investitionsverhalten, sondern auch in der mangelnden Produktivität. Diese Sanierung kostet jedoch viel Zeit / Nerven und auch Geld (Sozialplan für ca. 30 % der Belegschaft).

Wieauchimmer: Was mich gestört hat, ist Deine strikte
Verdammung des Heranziehens von Größen wie Umsatz (oder
meinetwegen Gesamtleistung), die in ihrer Eindeutigkeit
suggeriert, es gäbe eine andere Rezeptur, die ohne
Einschränkung funktioniert. Deine Aussage oben, dass nach
Grundrezepten der von Dir beschriebene fast wertlose Betrieb
immerhin noch 0,7 Mio DEM auf die Waage gebracht hätte,
illustriert und relativiert das soweit, dass ich Dir jetzt
ohne weiteres zustimme.

Merci.

Mir ging es auch nicht um irgendwelche strikten Verdammungen. Es fällt mir leider immer wieder auf, dass Firmenwerte mit Umsätzen beschrieben werden, wo dies gar nicht angebracht war. In unserem Fall wären das ca. 6 Monatsumsätze gewesen. Und diese Zahl hat sich als absolut falsch erwiesen.

Insbesondere ein StB, der sofort nur nach Umsätzen geht, läuft bei mir Gefahr, als grob fahrlässig handelnd dargestellt zu werden.

Ich behaupte niemals, eines der vielen Verfahren wäre richtig (siehe link im letzten Posting), das Versteifen auf den Umsatz halte ich aber für sehr gefährlich.

Grüsse

Sven