Hallo Martin,
Bizarrerweise hat sich dieses dann, wie Du am Ende
beschreibst, sogar als unsinnig ermittelter, aber durch den
Sachverhalt bestätigter Verkehrswert erwiesen: Selbst bei
scheibchenweisem Verkauf (also noch weiterer Entwertung) haben
sich die Dollen gefunden, die ihre 400-KDM-Filiälchen zu
diesem Preis kaufen wollten.
Lag am Renomee des Betriebs, von dem sich die neuen Eigentümer leider auch nicht viel kaufen können, die „Rendite“, sofern man davon sprechen kann ist eher gering.
Der Begriff des Verkehrswertes
sagt zunächst nichts darüber, ob der „fremde Dritte“ rational
handelt, wenn er irgendeinen Preis bezahlt.
Nein selbstverständlich nicht. In diesem Fall aber, dass der alte Inhaber nie darüber nachgedacht hat, dass ein Käufer evtl. einen Kredit damit tilgen muß.
Nach der due dilligence waren es nur noch 0,7 Mio DM als
Unternehmenswert.
Und nach dem, was Du im einzelnen weiter ausführst, wäre
irgendwas zwischen Null und maximal 0,4 Mio begründbar
gewesen.
So hart wollte ich das nicht ausdrücken, stimmt aber im Prinzip schon. Der Mehrpreis kann für die ersparte Werbung gelten, die man investieren müsste, um das Renomee aufzubauen.
Deine erste Einschätzung ist bereits sachgerecht:
Handwerksbetrieb mit 150.000 Umsatz, von dem zwei Leute
irgendwie leben, kriegt mal grade die Arbeit der beiden
halbwegs angemessen verwertet, ist ergo nichts weiter wert als
die von Jahr zu Jahr neu hineingesteckte Arbeit.
Leider haben da viele KMU-Inhaber etwas übertriebene Vorstellungen.
Wenn man irgendwo in der Ertragsrechnung ansetzen will, kann
man das tun, muss sich aber bewußt sein, dass dieser Ansatz
genauso zutreffend oder unzutreffend sein kann wie die
Geschichte mit dem Umsatz (die für den Freiberufler ohne
wesentliches Anlagevermögen nicht verkehrt ist).
Da gebe ich Dir Recht, i.A. ist beim Freiberufler Umsatz = Einkommen, von einer Kostenquote um die ca. 10 - 20% mal abgesehen (ausser er hat viele Subunternehmer am Laufen, dann kann man wieder weniger vom Umsatz ausgehen).
Ich persönlich halte den Ansatz des Umsatzes für einen Handwerksbetrieb als nicht sachgerecht.
Die Problematik bei dem von Dir beschriebenen Betrieb, der
offenbar völlig daneben finanziert war und/oder an alten
Fehlinvestitionen krankte, liegt wesentlich in der Liquidität,
und die ist ausschließlich aus einer Ertragsrechnung nicht in
den Griff zu kriegen.
Wobei aus dem Betrieb durch Sanierung ein florierender Betrieb geworden wäre, das Problem lag nämlich nicht nur in der falschen Finanzierung / Investitionsverhalten, sondern auch in der mangelnden Produktivität. Diese Sanierung kostet jedoch viel Zeit / Nerven und auch Geld (Sozialplan für ca. 30 % der Belegschaft).
Wieauchimmer: Was mich gestört hat, ist Deine strikte
Verdammung des Heranziehens von Größen wie Umsatz (oder
meinetwegen Gesamtleistung), die in ihrer Eindeutigkeit
suggeriert, es gäbe eine andere Rezeptur, die ohne
Einschränkung funktioniert. Deine Aussage oben, dass nach
Grundrezepten der von Dir beschriebene fast wertlose Betrieb
immerhin noch 0,7 Mio DEM auf die Waage gebracht hätte,
illustriert und relativiert das soweit, dass ich Dir jetzt
ohne weiteres zustimme.
Merci.
Mir ging es auch nicht um irgendwelche strikten Verdammungen. Es fällt mir leider immer wieder auf, dass Firmenwerte mit Umsätzen beschrieben werden, wo dies gar nicht angebracht war. In unserem Fall wären das ca. 6 Monatsumsätze gewesen. Und diese Zahl hat sich als absolut falsch erwiesen.
Insbesondere ein StB, der sofort nur nach Umsätzen geht, läuft bei mir Gefahr, als grob fahrlässig handelnd dargestellt zu werden.
Ich behaupte niemals, eines der vielen Verfahren wäre richtig (siehe link im letzten Posting), das Versteifen auf den Umsatz halte ich aber für sehr gefährlich.
Grüsse
Sven