Hallo,
nach einer Zwangsversteigerung ist bei einem Grundstück mit Haus eine Grundschuld in Höhe von 50.000€ bestehen geblieben.
Fiktive Annahme: der Schuldner hatte damit beim Gläubiger ein Darlehen in gleicher Höhe abgesichert. Er hat mittlerweile 35.000€ getilgt. Aus einem nachrangigen Recht wird nun die Zwangsversteigerung betrieben.
In welcher Höhe muss der Ersteher diese bestehen bleibende Grundschuld nun ablösen, um sie löschen zu können?
a) Vollständig: 50.000€
b) Nur in Höhe der Restschuld bei dem Gläubiger: 15.000€
c) Etwas ganz anderes
Eine Begründung wäre natürlich ganz fein!
Vielen herzlichen Dank im Voraus für eventuelle Antworten!
Viele Grüße
Christoph