Hallo,
ich habe eine Frage zum Nießbrauch.
Bei uns wurde die Erbengemeinschaft durch Versteigerung des Anwesen aufgehoben. Den hälftigen Eigentum hatte meine Mutter zwei Ihrer Kinder notariell überschrieben und dabei ein Nießbrauch Recht eingetragen bekommen, die andere Hälfte gehörten jeweils den Kindern.
Das Objekt wurde jetzt versteigert und die Betreuerin meiner Mutter erhebt gegen den hälftigen Anteil Anspruch. Im Grundbuch sind aber nur die Kinder eingetragen und bei der Versteigerung wurde der Nießbrauch gelöscht.
Meine Frage:
Hat die Betreuerin ein Recht auf den hälftigen Erlös aus der Versteigerung und kann Sie uns zwingen den Anteil an die Mutter bzw. Betreuerin ab zutreten?