Ablösung einer Kapitalversicherung

Hallo,
1993 wurde durch meine Firma eine Kapitalversicherung, zu meinen Gunsten abgeschlossen.Versicherungsnehmer=Firma
Versicherte Person=Ich.
Durch das Krankheitsbedigte Ausscheiden aus der Firma steht nun diese Versicherung im Raum.
Gibt es die Möglichkeit diese aud mich als Versicherungsnehmer zu überschreiben bzw. Auszuzahlen???
MfG Bernd

Hallo Bernd,

es handelt sich sicher um eine Direktversicherung über den Arbeitgeber. Meine Frau hatte dieselbe Versicherung und muß nun nach Auszahlung 10 Jahre lang monatlich 31,00 Euro für KV + PV bezahlen. Der Grund ist, das durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (schreckliches Wort)vom 01.01.1994 die Auszahlung sozialversicherungspflichtig wurde, auch für Verträge vor 1994. Es gab deshalb keinen Vertraueenschutz.Die Auszahlung wird als „Betriebsrente“ bezeichnet, obwohl der Arbeitgeber, wie bei Fielmann, keinen Pfennig dazu gezahlt hat.

Ich habe gelesen, das Direktversicherungen, die vom Arbeitnehmer weitergeführt werden, zum Schluß nicht sozialversicherungspflichtig sind. Deshalb erkundige dich gezielt bei deiner Krankenkasse, das eine vom Arbeitnehmer bezahlte DV sozialversicherungfrei ist. Auf deine Frage ob diese übernommen werden kann also ein klares JA.

Ich wünsche dir eine optimale Weiterführung ohne weitere Kosten.

Elmar aus Gummersbach