Ablösung Kredit bei Erbe

Hallo,

kann mir einer sagen, ob es rechtens ist, wenn eine Bank in einem Erbfall den Erben mitteilt, dass sie die Ablösung einer Restschuld (eines bei der Bank laufendend Kredites) auf dem ererbten Haus (Zitat) " grundsätzlich" vor dem Verkauf der Immobilie nicht zulässt?

Diese Frage ist m.E. nicht für das Rechts-Board, weil ich mich frage: gesetzt, der Verstorbene hätte alles der z. B. ev. Kirche vermacht (oder es gäbe keine Erben und der Staat würde erben), dann müsste die ja jetzt für den noch ca. 20 Jahre laufenden Kredit einspringen, weil sie vielleicht den Rest des Erbes haben will. Und so was kann doch kaum sein, oder?

Ich meine, muss es da nicht Sonderklauseln geben bei Banken, wie im Fall eines vererbten Kredits zu verfahren ist und das „grundsätzlich lösen wir nicht vor Verkauf ab“ müsste doch relativiert werden, oder bin ich jetzt zu naiv?

Wäre dankbar für Hinweise, um sich auf das Gespräch bei der Bank besser vorbereiten zu können, danke!

Es grüßt,
Katharina

Hallo,

grundsätzlich gilt:
Verträge sind einzuhalten und wenn die Erben Rechtsnachfolger sind so eben durch diese.

Der Vergleich mit dem Staat hinkt, da sich der Staat gesetzlich erlaubt, Rosinen picken zu dürfen.

Warum sollte die Bank mit de Kreditablösung - am besten durch einen billigeren Kredit von anderswo - denn einverstanden sein?

Ich würde in der Bank klar fragen was es mich kostet das Ding abzulösen. Die Summe X an Vorfälligkeitsentschädigung wird halt dann fällig. Kann sein, dass es sich dann nicht mehr lohnt.

Gruss highQ

Hallo und danke! Die Frage, warum denn die Bank den Kredit sollte ablösen wollen, bezieht sich ganz gezielt auf die Neu-Konstellation, dass ein Erbe in eine Kreditdauer genötigt würde, die - im vorl. Fall 20 Jahre - ja recht lang sein kann. Normale Menschen denken erst mal, dass, wenn der Wille zur Ablösung vorliegt - und dieser Wille liegt vor -, es ja unsinnig ist, zu behaupten, „grundsätzlich“ würde nicht abgelöst werden. DARAUF zielt die Frage und das steht auch in meiner Anfrage! Es wurde nach Auskunft eines der Erben bereits die Bank gezielt gefragt und die Bank-Antwort war: nein, wir lösen GRUNDSÄTZLICH nicht ab, solange die Restschuld > 5.000 Euro ist.

Warum sollte die Bank mit de Kreditablösung - am besten durch
einen billigeren Kredit von anderswo - denn einverstanden
sein?

Ich würde in der Bank klar fragen was es mich kostet das Ding
abzulösen.

Gruss highQ

Die Frage, warum denn die Bank den Kredit sollte ablösen wollen, bezieht sich ganz gezielt auf die Neu-Konstellation, dass ein Erbe in eine Kreditdauer genötigt würde, die - im vorl. Fall 20 Jahre - ja recht lang sein kann.

Kein Erbe wird in so eine lange Kreditdauer genötigt. Er kann das Erbe einfach ausschlagen.