Hallo,
kann mir einer sagen, ob es rechtens ist, wenn eine Bank in einem Erbfall den Erben mitteilt, dass sie die Ablösung einer Restschuld (eines bei der Bank laufendend Kredites) auf dem ererbten Haus (Zitat) " grundsätzlich" vor dem Verkauf der Immobilie nicht zulässt?
Diese Frage ist m.E. nicht für das Rechts-Board, weil ich mich frage: gesetzt, der Verstorbene hätte alles der z. B. ev. Kirche vermacht (oder es gäbe keine Erben und der Staat würde erben), dann müsste die ja jetzt für den noch ca. 20 Jahre laufenden Kredit einspringen, weil sie vielleicht den Rest des Erbes haben will. Und so was kann doch kaum sein, oder?
Ich meine, muss es da nicht Sonderklauseln geben bei Banken, wie im Fall eines vererbten Kredits zu verfahren ist und das „grundsätzlich lösen wir nicht vor Verkauf ab“ müsste doch relativiert werden, oder bin ich jetzt zu naiv?
Wäre dankbar für Hinweise, um sich auf das Gespräch bei der Bank besser vorbereiten zu können, danke!
Es grüßt,
Katharina