Ablösung Leaasing durch Kauf nach 5 Jahren

Hallo,
ein Pkw wird geleast- nun sind die 5 Jahre rum und man hat sich für Kauf entschieden.
Nutzungsdauer sind jetzt 6 Jahre. Kauf ist 122009 gewesen.
Kann der RestKaufpreis voll als BA in 122009 angesetzt werden?
ND war ja damals 5 Jahre?! Danke für die schnelle Hilfe!

Hallo,

es gibt einen so genannten Leasing-Erlass des Bundesfinanzministeriums in dem alle Eventualitäten von Leasing-Verträgen und deren Rechtsfolgen geregelt sind.

Will heißen, ohne das Vertragswerk des Leasingvertrags zu kennen, ist eine endgültige Beurteilung schlicht unmöglich.

Gruß
Lawrence

auf Restnutzungsdauer kommt es an
Hi !

Wie bereits geschrieben, ist hier der Leasing-Erlass (http://www.gml-leasing.de/Legal_Stuff/Mobilien-Leasi… ) für die Beurteilung von entscheidender Bedeutung.

Ansonsten gilt: Für alle angeschafften Wirtschaftsgüter ist der Kaufpreis auf die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer zu verteilen. Wenn man also davon ausgeht, das Fahrzeug noch 5 Jahre zu nutzen, ist eine Abschreibung über 5 Jahre vorzunehmen. Geht man von 3 Jahren aus, dann sind die Kosten über 3 Jahre zu verteilen und bei prognostizierten weiteren 10 Jahren eben über 10 Jahre verteilen.

Die amtlichen AfA-Tabellen sollen nur einen Anhaltswert für allgemein übliche Nutzungsdauern geben und können individuelle Verhältnisse in einem einzelnen Betrieb nicht berücksichtigen.

BARUL76

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Guten Tag,

der leasingvertrag bestand 5 jahre. Danach Kaufoption = RND 1 Jahr.
ein neuer pkw soll wohl 2012 thema sein
kaufpreis 15000 in 122009
Aktivierung zu 15000 in 122009 + 1/12 Afa; weitere 11/12 in 2010? DANKE!