Hallo,
zum o.g. Thema habe ich folgende Frage: unsere Tochter hat vergangenes Jahr ihr Studium abgeschlossen bzw. sich selbstständig gemacht, arbeitet also freiberuflich, allerdings noch mit finanzieller Unterstützung des Arbeitsamtes, Bezug von ALG 2. Nun bestünde die Möglichkeit, aufgrund einer Erbschaft ihren Studienkredit abzulösen. Ist das problemlos möglich bzw. hätte das Auswirkungen auf den ALG2-Bezug? Kann mir jemand hierzu nähere Infos geben? Schon mal herzlichen Dank!
Hallo,
Entschuldigung. Aber das weiß ich wirklich nicht!
Sorry!
Hallo Kerstin4565,
diese Erbschaft hat nur Auswirkung auf den ALG2- Bezug, wenn deine Tochter mit dieser (der Erbschaft) mehr als 200€(ich bin mir nicht ganz sicher, ob dieser Betrag noch stimmt!!!) pro Lebensjahr besitzt, und das auch, wenn das nur kurzzeitig der Fall ist, soll heißen, von der Auszahlung der Erbschaft bis zur Überweisung der Ablösung! Das würde auch nur zutreffen, wenn deine Tochter persönlich geerbt hat! Wenn du zum Beispiel den Kredit ablösen würdest, dürfte da eigentlich nichts passieren! Das sind meine Gedanken dazu! Ich bin kein Fachmann! …aber vielleicht konnte ich dir trotzdem ein Stück weiterhelfen?
MfG wiland
Hallo,
tut mir leid, die Leistunsgewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet. Aber ich gehe davon aus, dass sie das Erbe für den Lebensunterhalt einsetzen muss.
l.G.