Ist es eigentlich möglich, Darlehensverbindlichkeiten eines Unternehmers gegenüber Privatpersonen statt durch Geldrückzahlung mit Waren abzulösen? Müsste man das auch im Darlehensvertrag extra reinschreiben?
Servus,
das müsste nicht von vornherein vereinbart sein, wenn im Zeitpunkt der Tilgung durch Hingabe von Waren darüber Einigkeit besteht, dass mit den hingegebenen Waren ein bestimmter Betrag getilgt sein soll.
Bloß: Da die Frage in diesem Brett steht, vermute ich mal, dass hier USt-Schmuh angedacht ist. Das funktioniert aber nicht: Jeder Leistungsaustausch löst USt aus, auch dieser.
Schöne Grüße
MM
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Danke für die schnelle Antwort.
An USt-Schmuh ist hier nicht gedacht worden.
Ich dachte eher an einen Unternehmer, der vor seiner Betriebsaufgabe seine Darlehen von Privatpersonen mit einem Teil seines hohen Warenbestandes tilgt und so durch den Aktiv-/Passivtausch seinen Aufgabegewinn senkt. Die USt muss natürlich bezahlt werden, zumal der Unternehmer vorher ja auch die Vorsteuer gezogen hat.
Gruss
Taxer
Servus,
wenn die Darlehensgeber zustimmen, kann das eine „win/win“-Situation sein, falls der Warenbestand zu den Belangen der Darlehensgeber passt. Ist natürlich eine Frage, was bei denen danach daraus wird - aber damit müssen sie selber zurechtkommen.
Schöne Grüße
MM