Ablösung des Erschließungsbeitrages

Hallo www Community,

ich hätte eine kurze Frage zu den Vertragsarten des öffentlichen-rechts. Handelt es sich bei einer „Ablösung des Erschließungsbeitrages (Zwischen Stadt und Bauherrn)“ um einen subordinationsrechtlichen Austauschvertrag? oder einen hinkenden Austauschvertrag? oder um einen Vergleichsvertrag? Bitte mit kurzer Begründung

Vielen Dank für Ihre/eure Mühen