Seit drei Jahre bin ich ein Wohnungseigentümer. Im unseren ca. 190 Wohnungen großen Haus gibt es ein Lüftungssystem. Dieses besteht aus einem Megaventilator (Absauganlage) auf dem Dach und mehreren Luftkanälen, die Bad und Küche in jeder Wohnung mit einem Teilstrang verbinden. Die Teilstränge werden wiederum mit dem Hauptkanal verbunden. Vor kurzem habe ich festgestellt, dass die Abluftung im unseren Haus nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das Problem besteht darin, dass der Ventilator zu tiefen Unterdruck im System erzeugt. Dadurch entsteht ein starker Luftzug im Wohnzimmer. Wie es bekannt ist, der ständige Luftzug kann zu Krankheiten führen. Darüber habe ich unseren Eigentümerbeirat informiert. Leider hatte das keine Wirkung, obwohl mir bekannt ist, dass noch ein Paar Bewohner im unseren Haus dasselbe Problem haben.
Momentan habe ich keine Rechtsschutzversicherung für Eigentümer. Ich will aber diese abschließen. Falls zum Streit mit der Eigentumsgemeinschaft oder mit der Hausverwaltung kommt, kann mich die Versicherungsgesellschaft unterstützen (Rechtsanwaltskosten etc.)?
Habe ich überhaupt Recht, sich wegen des Luftzuges in der Wohnung zu beschweren? Meine Wissens nach beträgt die optimale Luftgeschwindigkeit im Wohnraum ca. 0,1 m/s. Wenn es zieht, ist die Luftgeschwindigkeit definitiv höher. Kann das aber, rechtlich gesehen, berücksichtigt werden?
Gibt es überhaupt eine annehmbare Lösung dieses Problems?