Abluftung erzeugt einen Luftzug. Was tun?

Seit drei Jahre bin ich ein Wohnungseigentümer. Im unseren ca. 190 Wohnungen großen Haus gibt es ein Lüftungssystem. Dieses besteht aus einem Megaventilator (Absauganlage) auf dem Dach und mehreren Luftkanälen, die Bad und Küche in jeder Wohnung mit einem Teilstrang verbinden. Die Teilstränge werden wiederum mit dem Hauptkanal verbunden. Vor kurzem habe ich festgestellt, dass die Abluftung im unseren Haus nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das Problem besteht darin, dass der Ventilator zu tiefen Unterdruck im System erzeugt. Dadurch entsteht ein starker Luftzug im Wohnzimmer. Wie es bekannt ist, der ständige Luftzug kann zu Krankheiten führen. Darüber habe ich unseren Eigentümerbeirat informiert. Leider hatte das keine Wirkung, obwohl mir bekannt ist, dass noch ein Paar Bewohner im unseren Haus dasselbe Problem haben.

Momentan habe ich keine Rechtsschutzversicherung für Eigentümer. Ich will aber diese abschließen. Falls zum Streit mit der Eigentumsgemeinschaft oder mit der Hausverwaltung kommt, kann mich die Versicherungsgesellschaft unterstützen (Rechtsanwaltskosten etc.)?

Habe ich überhaupt Recht, sich wegen des Luftzuges in der Wohnung zu beschweren? Meine Wissens nach beträgt die optimale Luftgeschwindigkeit im Wohnraum ca. 0,1 m/s. Wenn es zieht, ist die Luftgeschwindigkeit definitiv höher. Kann das aber, rechtlich gesehen, berücksichtigt werden?

Gibt es überhaupt eine annehmbare Lösung dieses Problems?

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Zunächst einmal denke ich, dass es einen drehzahlgeregelten (Frequenzumformer) Zu- und Ablüfter gibt. Läuft der Zulüfter schneller als der Ablüfter, entsteht ein Überdruck und umgekehrt ensteht ein Unterdruck. Die beiden Luftmengen (Zu-und Abluft) sollten in einem Gleichgewicht stehen, zudem muß der Luftdruck (pascal) überprüft werden.

Hallo Wilhelm07,

leider kann ich dir nicht helfen.

Mich interessiert aber das Thema; würde mich freuen wenn Du mich auf dem Laufenden hältst.

Viel Glück und bis später,
Ecky1
[email protected]

Hallo,

diese Art des permanetnet Luftaustasuches kann man sowohl positive als auch negative Seiten abgewinnen. Natürlich ist es unangenehm, wenn einem - sagen wir mal beim Zeitungslesen ständig die Blätter vom Tisch gewedelt werden oder man sich wie durch einen dauerhaften Fön fühlt als wäre man am Rand der Alpen. Das kann krank machen und nerven. Ob es für die Geschwindigkeit eine Obergrenze gibt kann ich nicht sagen - da müsste man mal einen Bauphysikerfragen. Fakt ist aber, daß sie sich nicht wohl fühlen durch diesen Luftzug und die oberste Prio einer Wohnung ist, daß man sich in seinem heim behaglich wohl fühlen kann. Deshalb würde ich mich in dieser Angelegenheit auch nicht vom Beirat oder der Verwaltung abwimmeln lassen. Ob man es einklagen muss - naja. Hier würde ich einfach mal raten zu nerven und immer wieder zu nerven. Vieleicht sammen sie auch mal aktiv Stimmen der Bewohner, die sich ebenso belöstigt fühlen und stellen durch eine Stimmensammlunng den Verwalter in Zugzwang.

Die verwaltung solte in jedem Falle mal einen Bauphysiker beauftragen und ein Gutachten dazu erstellen lassen. Das ksoten in der Regel ca. 1000-2000 Euro und ist bei so einer großen Anlage sicher finanziell kein Problem.
Das Gutachten kann auch noch einen anderen positiven Nebeneffekt haben und so würde ich auch eher argumentieren: Mit der Luft verlieren auch Energie! Zum Energiesparen sind viele bereit und da lässt sich sicherlich recht schnell ein Gutachter her berufen.

Bitte stellen Sie aber sicher, daß sie den Gutachter auch persönlich sprechen, damit sie ihm ihr eigentliches Anliegen auch wirklich unterbreiten können. Das geht am Besten, wenn sie selbst aktiv im Beirat oder in einem Ausschuß sind, der den Verwalter hierzu unterstützt.

So und nun zu dem eingangs erwähnten positiven Effekt des Luftzuges. Viele Hochhäuser in Deutschland verschimmeln. Wohnungen sind mittlerweile oft so extrem gedämmt, daß die Feuchtigkeit nicht raus kann und ca. 90% aller Bewohner lüften nicht oft genug. Zu bestimmten Jahreszeiten ist es auch langfristig draussen feuchter als drinnen so daß Lüften Nichts nützt. Da kann man über jede Zwangslüftung dankbar sein.

Ich kann mir sogar vorstellen, daß das Haus längerfristig schon ein Schimmelproblem hatte und der höhere Luftzug deshalb absichtlich eingestellt wurde. Was sagen denn dazu die Prootokolle der Eigentümerversammlungen? Haben Sie sich die schon mal lückenlos angeschaut und alle gelesen?

Ja Fazit - Klage würde ich vermeiden - dauert lange und bringt nur Ärger - es lässt sich anders regeln!

Hallo, das ist ein Thema, welches mich sehr interessiert. Also es gibt in vielen großen Städten einen Grundeigentümer-Verband, dort kann man beitreten für ca. € 70,-- im Jahr und bekommt dort schon sofort, am Tag des Beitritts, rechtliche Auskunft. Ich kann mir vorstellen, dass es in diesem Fall auch Gutachter gibt, ähnlich wie bei anderen Problemen im Wohnraum, z.B. Schimmelbildung. Außerdem muss das Problem ein Thema bei der nächsten Eigentümer-Versammlung werden und alle Eigentümer müssen das besprechen und abstimmen, ob und was in diesem Fall gemacht wird.
Viel Glück und berichte mal wieder, was daraus geworden ist, bitte. Gruß Uli

Es tut mir leid. Aber das ist ein technisches Problem für einen guten Lüftungsbauer uoder Ing… Ich aknn da leider nicht helfen.

Gruß K.P.M

Hallo Wilhelm,

ich sehe drei Teilaspekte Deines Problems:

  1. die technische Seite, den lüftungsrelevanten Aspekt. Dazu kann ich leider keine fundierte Aussage machen.

  2. die versicherungstechnische Seite. Leider wirst Du da Pech haben! Eine Rechtsschutzversicherung kann erst 3 Monate nach Abschluss der Police angerufen werden. Vor allem wird man dort die Kostenübernahme verweigern, weil bestehende Streitigkeiten grundsätzlich ausgeschlossen sind!

  3. die wohnungseigentums-relevante Seite. Hier ist durch das WE-Gesetz und die entsprechende Rechtsprechung ganz klar geregelt, dass die Gemeinschaft durch die Hausverwaltung alle Mängel beseitigen lassen muss, die durch z.B. Lüftungsanlagen hervorgerufen werden!

Wenn Du Dich in rechtlichen Fragen nicht gut auskennst, würde ich an Deiner Stelle einen Fachanwalt wegen einer Erstberatung aufsuchen! Ohne solche Hilfe wirst Du - wenn man sich von Seiten der Hausverwaltung gegen Dein Anliegen sperrt, sowieso nicht weiterkommen.

Gruß

pieter

Ich kann dir leider nur einen Rat zur RS-Versicherung geben. Bevor es zum Streit kommt könnte eine RS-Versicherung sinnvoll sein. Ich würde sie an deiner Stelle abschließen. Wenn du einen detaillierten Preis und vorallem Leistungsvergleich brauchst kann ich Dir gerne einen schicken. Die rechtlichen Sachen musst du mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Viele Grüße
Dennis
www.hirsch-finanzen.de

Hallo Wilhelm07
Ich kenne solche Probleme aus Bürogebäuden mit Zentraler Zu u. Abluftreglung. Die Lösung in so einem Fall ist eine Injecter-Lösung d.h. es wird wie bei einem Beipass der Luftstrom abgelenkt. Dies müsste ohne Weiteres in deiner Wohnung oder im Abluftschacht nachrüstbar sein. Die Urache kann aber auch eine Verschmutzung im Zuluftschacht sein , so dass das Zu- Abluftverhältnis in ein Ungleichgewicht gekommen ist.Bei dem von dir geschilderten Fall sind bestimmt auch Luftgeräusche hörbar. Die sind viel schlimmer als die Zugluft weil sie auf das vegetative Nervensystem Einfluß nehmen und Krankheiten wie Schlafstörungen , Depresionen und allg. Unwohlsein erzeugen.(Windloper gehören ebenfalls dazu)Dieses Problem müsste eure Verwaltung aufgreifen , wobei ich mir nicht sicher bin ob eine Rechtschutzversicherung diesen Streitfall abdeckt.
Gruß
Süden78

Hallo Dennis,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich hoffe, dass wir eine annehmbare Lösung finden. Aber mit der Rechtsschutzversicherungspolice würde ich mich sicherer fühlen. Für die Zusendung eines Leistungsvergleiches mit Preisen wäre ich sehr dankbar.

Hallo Willhelm07,

wen willst du verklagen? Du bist der Eigentümer. Bei der nächsten Eigentümerversammlung das Problem zur Sprache bringen und eine Firma beauftragen die das prüft und ggf. abstellt.Vorher Unterschriften sammeln um sich so eine Lobby für das Problem zu verschaffen.
Eine Rechtsschutzversicherung kannst Du natürlich abschließen. Die kommt aber erst nach einer gewissen Wartezeit zum tragen und versichert keine „bestehenden“ oder absehbaren Prozesse wenn sie bei Abschluß bekannt sind.

Hallo,

die baulichen / baurechtl. Belange um die Lüftung entziehen sich meiner Kenntnis. Hierzu empf. ich, einen Juristen zu fragen.

Hinsichtl. des angesprochenen Rechtsschutz-Themas: selbst wenn sie jetzt abgeschlossen wird, leistet der Vertrag allein schon wegen der Vorvertraglichkeit des Problems nicht (Ursache des Rechtsstreits lag vor Abschluss des RS-Vertrags und vor etwaiger Wartezeiten).
Wenn das Haus schon brennt, kann man auch keine Feuerversicherung mehr abschließen…

Grundsätzlich halte ich es aber für richtig, sich wegen des Luftzug-Problems zu Wort zu melden. Hätte ich auch getan.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo
ich kann Ihnen da leider nicht weiter helfen. Wenn die Lüftungsanlage nicht ordnungsgemäß funktioniert, muss sie überprüft und gewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kubig

Oh, das ist zu kompliziert.
Sorry

  1. Natürlich unterstützt eine Rechtsschutzversicherung bei einer berechtigten Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts.
  2. Ich würde jedoch zuerst diejenigen Nachbarn ansprechen, die sich durch die Zugluft ebenfalls beeinträchtigt fühlen und gemeinsam oder mit gesammelten Unterschriften die lVerwaltung ansprechen.
    Einen anderen Rat kann ich leider lnicht geben. Bin kein Rechtsanwalt.
    llllllllGlrluß, juliuszwo

Hallo, sicherlich gibt es eine Lösung für das Problem.
Wie diese Lösung ausieht und welche Kosten hierfür anfallen, kann aber nur eine Fachfirma beantworten und nicht die Hausverwaltung.

Gleiches gilt für die Frage, ob es sich hier um einen Mängel handelt. Die Fragen hierzu lauten: wann wurde die Lüftungsanlage eingebaut? Handelt es sich hierbei um Gemeinschaftseigentum? Oder teilweise Sondereigentum? Wurde die Eigentumswohnung als Neubau erworben? Besteht hierfür noch Gewährleistung? Handelt es sich eventuell um einen versteckten Mängel?

Als Eigentümer haben Sie das Recht das Thema Lüftungssystem (soweit Gemeinschaftseigentum) auf der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung aufnehmen zu lassen. Dann kann das Problem in der Gemeinschaft diskutiert und wenn nötig Maßnahmen beschlossen werden.

Viele Grüße
P. Koltes

Hallo,

Für die Herstellung eines einwandfreien baulich-technischen Zustands des Gemeinschaftlichen Eigentums und auch die Beseitigung von Mängel unter die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung fällt,ist der Verwalter auch verpflichtet Mängel festzustellen,die Wohnungseigentümer (Versammlung einberufen)
darüber zu unterrichten und deren Entscheidungen über weitere Schritte herbeizuführen.

Also: den Sachverhalt schildern und die Unterschriften aller betroffenen Wohnungseigentümer per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Verwaltung weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
BR