mich beschäftigt folgende Frage. Was ist eigentlich, wenn ich einen bereits benutzten Produktnamen im Patentamt nach seiner Eintragung recherchiere, die Treffer bei 0 liegen, und ich dann diesen erfolgreich eintragen lasse? Habe ich dann Unterlassungsansprüche gegenüber allen, die diese Marke benutzen?
Beispiel: Jemand verkauft über das Internet T-Shirts, wo draufgedruckt ist: „Lach doch mal“. Jetzt gehe ich zum Patentamt und lasse den Namen „Lach doch mal“ als Markenname eintragen, drucke die T-Shirts selbst und mahne den Hersteller ab.
Noch ein Beispiel: Ein Kaufmann mit Internetshop vertreibt sein eigenes Computerprogramm mit dem Namen: „Logometic Tools“. Auch hier: Ich lasse „Logometic Tools“ als Marke eintragen und mahne ihn dann ab.
… Habe ich dann Unterlassungsansprüche gegenüber allen, die diese Marke benutzen?
Theoretisch ja. Aber das Thema ist nicht so einfach. Problematisch für Dich wird es dann, wenn Dir nachgewiesen werden kann, dass Du die Marke nur zu diesen Abmahnzwecken hast eintragen lassen, um daraus Kapital zu schlagen.
An eine Abmahnung sind bestimmte Bedingungen geknüpft, wie z. B., dass Waren- und/oder Dienstleistungsähnlichkeit gegeben sein muss. Es gibt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen. Willst Du diese Marke in allen Klassen eintragen? Das wird teuer.
Außerdem hast Du zwar eine sogenannte „Benutzungsschonfrist“, die Dich in den ersten fünf Jahren nach Eintragung schützen kann, aber spätestens dann musst Du Deine Marke im geschäftlichen Verkehr benutzen. Tust Du das nicht, werden die von Dir Abgemahnten die Einrede der Nichtbenutzung erheben, was sie wahrscheinlich auch schon früher tun werden, um Dir zu beweisen, dass Du ein Grabber bist.
Oh je, dazu könnte man so unendlich viel schreiben.
Also meine Meinung: Das bringt’s nicht. Du bekommst höchstens Ärger. Spätestens wenn Du Dich mit den richtig „Großen“ anlegst, werden Deine finanziellen Mittel gegen die geballte Finanzkraft auf der Gegenseite nicht mehr ankommen.
Beispiel: Jemand verkauft über das Internet T-Shirts, wo
draufgedruckt ist: „Lach doch mal“. Jetzt gehe ich zum
Patentamt und lasse den Namen „Lach doch mal“ als Markenname
eintragen, drucke die T-Shirts selbst und mahne den Hersteller
ab.
Dir wirst, auch wenn du für ein Plagiat Markenschutz erschwindelt hast, in diesem Fall mächtig Ärger bekommen. Eine T-Shirt-Aufschrift kannst du kaum schützen lassen, wenn du aber eine eigenständige Gestaltung kopierst, verstösst du gegen das Urheberrecht.
Noch ein Beispiel: Ein Kaufmann mit Internetshop vertreibt
sein eigenes Computerprogramm mit dem Namen: „Logometic
Tools“. Auch hier: Ich lasse „Logometic Tools“ als Marke
eintragen und mahne ihn dann ab.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wenn der Kaufmann diesen Namen nachweislich vor deiner Markenanmeldung benutzt hat, hast du keinerlei Ansprüche auf Unterlassung ihm gegenüber. Interessantes Material zu dieser Thematik findest du bei Heise wenn du deren Suchmaschine zum Thema Explorer und Abmahnung befragst: http://www.heise.de/newsticker/search.shtml?T=explor…
Wenn du sonst keinen Ärger im Leben hast…
Sowas und ähnliches passiert z.B. einem Kunden von mir alle Nas lang. Sein Anwalt verdient inzwischen richtig Geld damit, die Abmahner platt zu machen! Also versuch besser nicht cleverer zu sein als du bist.