Abmahner Euro-Cities AG vor dem Aus?

Viele Internetnutzer (wie auch ich) sind in den vergangenen Jahren in die Abmahnfalle von Herrn Dr. h. c. Hans Biermann von der Euro-Cities AG getreten. Vor allem über die Internetseite Stadtplandienst.de .

Dieses Geschäftsmodell ist in sofern bemerkenswert, dass keine der Firmen von Herrn Dr. h.c. Biermann den Nachweis erbracht hat, in den letzten Jahren überhaupt operativ tätig gewesen zu sein. Statt dessen, werden ahnungslose Opfer auf die Seite der Stadtplandienste gelockt um dann mit den angeschlossenen Anwaltsbüros (Meissner & Meissner etc. ) abgemahnt zu werden. Für einen Kartenausschnitt der mittlerweile fast überall komplett kostenlos oder mit ganz geringen Gebühren zu haben ist, verlangt Biermann mit Strafzuschlag 3.700 Euro zzgl. Anwaltskosten! Nun scheint es jemanden gelungen zu sein, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Hier der Link von Press 1 zu diesem Thema:
https://www.press1.de/ibot/db/press1.waldenberger_1447928055.html

Wer von Euch hat auch Erfahrungen damit gemacht?

Üblicherweise funktionieren solche Dinge doch nur weil man überhastet irgendwo klickt ohne zu wissen was man da abschliesst. So wird das Häckchen bei „Ich akzeptiere die AGB“ gemacht ohne sie zu lesen. Da steht drin dass das Ganze kostenpflichtig ist. Danach wird dann von „ahnungslosen Opfern“ lamentiert.

War bei der berühmten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ ja genau so. Da stand sogar auf der ersten Seite dass es kostenpflichtig ist. Aber „Abzocke“ zu schreien ist ja heute einfacher als in Ruhe zu lesen was man (digital) unterschreibt.

Leider ist das Thema verfehlt worden, sorry!

Na dann erzähl doch mal wie die Abmahnung der „ahnungslosen Opfer“ auf der Seite funktioniert! Bekommt jeder der die Seite einfach nur aufruft und nichts weiter macht eine Rechnung über 3700 EUR? Wenn ja wie geht das? Oder muss man da irgendwo seine Daten eingeben und AGB akzeptieren?

Die Sache läuft viel einfacher, ohne AGB Bestätigungen etc.
Nur eine Sekunde ein Dokument veröffentlichen (z.B. Reisekatalog), welches auf Seite 231einen kleinen Kartenausschnitt aufweist, schon ist man in Bedrängnis. In diesem konkreten Fall belief sich der Schaden auf eine 6-stellige Summe. Nur weil der Initiator des Kataloges leider keine Urheberrechte besitzt, oder diese abgelaufen sind. Aber da ist dann nicht der Herausgeber schuld, nein, sondern der arme Schlucker, der das ganze 1 sec. auf der Page hatte…leider.

Jetzt wurde ich aber neugierig und habe mal nachgesehen. Die AGB mit Datum 10.09.2013 erklären sehr ausführlich welche Lizenzarten es gibt. http://www.euro-cities-ag.de/lizenzen/agb_karte.html

Dann ist es immer ganz schlecht wenn man urheberrechtlich geschützes Material verwendet!

Normal. wer sonst? Sollte ICH Schuld sein wenn du ein Bild für welches ich die Urheberrechte habe in deinem Katalog zeigst? Warum?