Noch besser: erst informieren, dann zitieren
Dann mach das, bei der Rechtslage brauchst Du vermutlich
Zunächst mal ist das keine Rechtslage, sondern bestenfalls ein Urteil. Bestenfalls deshalb, weil der Artikel kein Aktenzeichen nennt und sich zu diesem angeblichen Urteil auch sonst keine Quellen finden lassen.
Es finden sich jedoch Urteile des LG und des OLG Düsseldorf (Az. 38 O37/12 bzw. I-20 U 100/11), in denen die ‚Gewerbeauskunft-Zentrale‘ bzw. die Fa. GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH in einer wettbewerblichen Streitigkeit zu Unterlassung verpflichtet worden ist.
Das ist aber für die Fragestellerin ohne jede Bedeutung. Tatsächlich hat die GWE in der Vergangenheit ihre Forderungen vielfach gerichtlich geltend gemacht und sich damit durchsetzen können. Selbst wenn es gute Gründe für die Annahme gibt, dass die GEW-Forderungen letztlich nicht haltbar sind, so wird es für die Fragestellerin doch mit ‚Aussitzen‘ keinesfalls getan sein.
Und dann empfiehlt es sich doch sehr, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, statt an einen örtlichen Anwalt, der von der GWE noch nie gehört hat.
Gruß