Abmahnparadies Onlineauktionen - was tun?

Hallo,

wie vielen Websites zu entnehmen ist, sind Onlineauktionen zu einem regelrechten Abmahnparadies geworden, damit die Herren Anwälte sich noch ordentlich den Urlaub verdienen können.

Wer bewusst gegen gelt. Recht verstößt, ist selbst schuld.

Aber kennt bitte jeder Privatmann jedes noch so kleine Fitzelchen deutschen Rechts?
Da werden manche Bauklötze staunen, was es da alles gibt, wovon Otto Normalverbraucher noch nie etwas gehört hat.

Ok, Dummheit schützt vor Strafe nicht … aber diese Abmahnwellen gehen mit gravierenden Streitwerten einher, mit horrenden Gebühren … und der kleine Privatmann ist gezwungen, sich zwangsläufig für auch nicht wenig Geld einen Anwalt zu besorgen.

Jetzt erschleichen sich aber Abmahner bei EBAY schon die Herausgabe der Identität der Accountinhaber durch Testkäufe, die dann im nachhinein noch munter den Anwaltsgebühren aufgeschlagen werden.

Das kann doch nicht sein. Da wird doch was vorgetäuscht, nur um an Adressdaten eines jenigen zu kommen.

Wo bleibt eigentlich unser Datenschutz?

Was habt ihr so für Erfahrungen?

Kann man sich gegen diese Abzocker schützen, wenn man, wohlgemerkt, nach bestem Wissen und Gewissen nicht gegen gelt. Recht verstößt? Eine Lücke finden die immer …

Hallo,

Kann man sich gegen diese Abzocker schützen, wenn man,
wohlgemerkt, nach bestem Wissen und Gewissen nicht gegen gelt.
Recht verstößt? Eine Lücke finden die immer …

Hier hilft nur eine Gesetzesänderung, die der Abmahnung nur um der Abmahnung Willen die wirtschaftliche Grundlage entzieht.

Beispielweise widerspricht die obligatorische Hinzuziehung eines von der Gegenseite zu bezahlenden Anwalts schon dem Grundprinzip der Abmahnung. Denn wenn ein Unternehmer einen rechtswidrigen Wettberwerbsverstoss eines Anderen abmahnen möchte, ist er in jedem Fall so rechtskundig, dass er diese Abmahnung auch selber vornehmen kann. Wenn er dennoch einen Anwalt als Sekretär und Postboten benötigt, dann muss er auch selber die Kosten dafür tragen. Das gilt insbesondere, wenn es sich um grosse Firmen mit eigener Rechtsabteilung handelt. Selbst hier werden aber die lukrativen Abmahnaufträge gerne an Anwälte von aussen vergeben.

Und selbstverständlich muss der fliegende Gerichtsstand bei Internetstreitigkeiten ein Ende haben. Jetzt hat der Abgemahnte praktisch keine Möglichkeit vor Gericht Rechtsschutz einzulegen.

Desweiteren sollten Abgemahnte viel häufiger zur Strafanzeige greifen, z.B. ist in jedem Fall, in dem die anwaltliche Rechnung gleich mit der Abmahnung übermittelt wird, mindestens da, wo sie Bestandteil der Unterlassungserklärung ist, Verdacht der Nötigung gegeben. Zwar ist die Abmahnung selber schon ein Fall von (legaler) Nötigung, da aber die Abmahnung zum Zweck der Gebührenerhebung illegal ist, ist somit auch dieser Teil der meisten Abmahnungen als illegal anzusehen. Da sollte es auch nicht abschrecken, dass vielleicht viele Staatsanwälte das nicht so sehen und es eher selten zu Anklagen in diesem Bereich kommt. Ein solcher „startegischer Gegenschlag“ funktioniert aber nach dem selben Prinzip wie eine Abmahnwelle selber: wenn nur ein geringer Teil deratiger Schreiben zum gewünschten Ziel führt, stellt sich der Erfolg von selber ein. Insbesonders, wenn als Folge von hunderten verschicken Abmahnungen durch eine Kanzlei bei der zuständigen Staatsanwaltschaft hunderte von Anzeigen eingehen. Hier wird die Staatsanwaltschaft schwerlich ein öffentliches Interesse an der Aufnahme der Ermittlung verneinen können.

Für Gewerbetreibende ist immer auch die zuständige IHK bzw. EHV eine gute Anlaufstelle. Zumindest waren alle Erfahrungsberichte, die ich über ein Einschalten der Verbände in Fällen unrechtmäßiger Abmahnungen gehört habe, durchaus positiv.

Wichtig ist natürlich immer das Organisieren der Betroffenen. Wer selber abgemahnt wurde, sollte sich unbedingt bei

http://www.abmahnwelle.de/

und

http://www.ig-abmahnopfer.de/

kundig machen, ob die entsprechenden „Wettbewerber“ schon aktenkundig geworden sind und so Kontakt mit weiteren Betroffenen machen.

viele Grüsse,

Ralf

Gib mal ein Beispiel owT
.

Mumpitz…
Moien!

Tja,. ich war mal so dumm und gutgläubig bei solch Verein aktiv zu sein - von daher weiß ich das dies Posting Unsinn ist!

Kann man sich gegen diese Abzocker schützen, wenn man,
wohlgemerkt, nach bestem Wissen und Gewissen nicht gegen gelt.
Recht verstößt? Eine Lücke finden die immer …

Hier hilft nur eine Gesetzesänderung, die der Abmahnung nur um
der Abmahnung Willen die wirtschaftliche Grundlage entzieht.

Dieses Gesetz existiert doch schon längst - leider ist dies sogar das wirklich Problem! Auf dieser Grundlage „vernichten“ die großen und bekannten das „Aufkommen“ neuer Vereine die wirklich seriös vorankommen wollen! Natürlich bleiben dadurch die bekannten am Leben die nicht „unbedingt“ völlig seriös arbeiten (was anderes darf ich hier ja leider net schreiben ;o)))

Beispielweise widerspricht die obligatorische Hinzuziehung
eines von der Gegenseite zu bezahlenden Anwalts schon dem
Grundprinzip der Abmahnung. Denn wenn ein Unternehmer einen
rechtswidrigen Wettberwerbsverstoss eines Anderen abmahnen
möchte, ist er in jedem Fall so rechtskundig, dass er diese
Abmahnung auch selber vornehmen kann. Wenn er dennoch einen
Anwalt als Sekretär und Postboten benötigt, dann muss er auch
selber die Kosten dafür tragen. Das gilt insbesondere, wenn es
sich um grosse Firmen mit eigener Rechtsabteilung handelt.

Sorry, aber dies ist nunmal völliger Schwachsinn - sorry für den Ausdruck aber es stimmt nunmal ;o))

Die Sache geht schon völlig an der Realität vorbei, da im Regelfall die Abmahnungen nicht vom Konkurretn sondern von entsrpechenden Vereinen ausgesprochen werden. Es wird noch blödsinniger, da natürlich jede juristische Perosn (nichts anderes ist ein Verein) zu jederzeit einen Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen darf und die Kosten von der unterlegenen Partei getragen werden…

Und selbstverständlich muss der fliegende Gerichtsstand bei
Internetstreitigkeiten ein Ende haben. Jetzt hat der
Abgemahnte praktisch keine Möglichkeit vor Gericht
Rechtsschutz einzulegen.

Die Möglichkeit besteht schon, allerdings kennt „Ottonormalverbaucher“ die Möglichkeiten net…

Desweiteren sollten Abgemahnte viel häufiger zur Strafanzeige
greifen, z.B. ist in jedem Fall, in dem die anwaltliche
Rechnung gleich mit der Abmahnung übermittelt wird, mindestens
da, wo sie Bestandteil der Unterlassungserklärung ist,
Verdacht der Nötigung gegeben.

Sorry, aber unterlass doch solche Behauptungen wenn du keine Ahnungen hast - antürlich ist dies an sich völlig legal und erlaubt! Siehe oben…

Zwar ist die Abmahnung selber
schon ein Fall von (legaler) Nötigung, da aber die Abmahnung
zum Zweck der Gebührenerhebung illegal ist, ist somit auch
dieser Teil der meisten Abmahnungen als illegal anzusehen. Da
sollte es auch nicht abschrecken, dass vielleicht viele
Staatsanwälte das nicht so sehen und es eher selten zu
Anklagen in diesem Bereich kommt.

Auch hier liegst du falsch, denn kleine Vereine werden mit Anzeigen überhäuft und diese werden durchaus verfolg - LEIDER!

Ein solcher „startegischer
Gegenschlag“ funktioniert aber nach dem selben Prinzip wie
eine Abmahnwelle selber: wenn nur ein geringer Teil deratiger
Schreiben zum gewünschten Ziel führt, stellt sich der Erfolg
von selber ein. Insbesonders, wenn als Folge von hunderten
verschicken Abmahnungen durch eine Kanzlei bei der zuständigen
Staatsanwaltschaft hunderte von Anzeigen eingehen. Hier wird
die Staatsanwaltschaft schwerlich ein öffentliches Interesse
an der Aufnahme der Ermittlung verneinen können.

Ist zwar einerseits richtig, aber andererseits unerheblich wenn die Abmahnungen berechtigt sind bzw. die „Opfer“ nichtmal wissen, was sie anzuzeigen haben. Dies wird noch vershclimmert, wenn sie solch unsinnige Tips bekommen wie hier und auf solche Tips von Nichtwissern hören!

Für Gewerbetreibende ist immer auch die zuständige IHK bzw.
EHV eine gute Anlaufstelle.

Naja, endlich mal ein richtiger Tip ;o)) Man kann sich natürlich auch selbst informieren, denn es gibt einige Seiten die zeigen, wo es sich um „anerkannte“ Abmahnvereine handelt und welche wirklich „kriminell“ vorgehen - meist ist dann das einfache Ignorieren der beste Weg!

Zumindest waren alle
Erfahrungsberichte, die ich über ein Einschalten der Verbände
in Fällen unrechtmäßiger Abmahnungen gehört habe, durchaus
positiv.

Tja, nur kann „Laie“ nicht erkennen was berechtigt ist und was nicht…

Wichtig ist natürlich immer das Organisieren der Betroffenen.
Wer selber abgemahnt wurde, sollte sich unbedingt bei

http://www.abmahnwelle.de/

und

http://www.ig-abmahnopfer.de/

das ist mal ein guter Tip ;o)))

Gruß

Bernd
P.S.: Und bitte unterlass solch falsche Tipps, denn solange dieses Gebiet gesetzlich nicht besser geregelt ist wird es viele Opfer geben und durch solch völlig falsche Postings vermehrst du die Anzahl noch!
Glaubst du es net??? Dann frag mal bei einem der größten "Verb… " Deutschlands - Herr Günter von Grafenreuth (oder so ähnlich) nach! Wenn du auch nur annähernd Recht hättest wär der wohl kaum noch auf freiem Fuß!!

Hallo,

Tja,. ich war mal so dumm und gutgläubig bei solch Verein
aktiv zu sein - von daher weiß ich das dies Posting Unsinn
ist!

Ach ja?

Dieses Gesetz existiert doch schon längst - leider ist dies
sogar das wirklich Problem! Auf dieser Grundlage „vernichten“
die großen und bekannten das „Aufkommen“ neuer Vereine die
wirklich seriös vorankommen wollen! Natürlich bleiben dadurch
die bekannten am Leben die nicht „unbedingt“ völlig seriös
arbeiten (was anderes darf ich hier ja leider net schreiben
;o)))

Von welchen Vereinen ist in Deinen Ausführungen eigentlich dauernd die Rede?

Die Sache geht schon völlig an der Realität vorbei, da im
Regelfall die Abmahnungen nicht vom Konkurretn sondern von
entsrpechenden Vereinen ausgesprochen werden.

Das ist schonmal absolut unzutreffend, aber auch nicht unbedingt hier Thema.

Es wird noch
blödsinniger, da natürlich jede juristische Perosn (nichts
anderes ist ein Verein) zu jederzeit einen Anwalt mit der
Wahrnehmung der Interessen beauftragen darf und die Kosten von
der unterlegenen Partei getragen werden…

Die gängige Rechtssprechung geht durchaus dahin, dass die Kosten für einen externen Anwalt eben nicht von der Gegenseite zu bezahlen sind, wenn der Abmahnende selber hinreichend rechtskundig gewesen ist, um die Abmahnung ohne Hilfe durchführen zu können. Da Du Dich vorgeblich in der Materie so auskennst, wundert es mich, dass Du hierüber nicht informiert bist.

Die Möglichkeit besteht schon, allerdings kennt
„Ottonormalverbaucher“ die Möglichkeiten net…

Ja sicher, wenn Schutzschriften bei allen 22 Langerichten eingereicht werden. Sowas kennt nicht nur „Ottonormalverbraucher“ nicht, selbst Anwälte verbummeln sowas gelegentlich und sind dann völlig überrascht, wenn sie von München nach Kiel anreisen dürfen, um mit ihrem Kollegen aus Konstanz zu prozesszieren.

Sorry, aber unterlass doch solche Behauptungen wenn du keine
Ahnungen hast - antürlich ist dies an sich völlig legal und
erlaubt! Siehe oben…

Da liegen mir andere Meinungen vor, aber wahrscheinlich haben die auch alle keine Ahnung.

Auch hier liegst du falsch, denn kleine Vereine werden mit
Anzeigen überhäuft und diese werden durchaus verfolg - LEIDER!

*lol* Erst habe ich keine Ahnung, wenn ich Anzeige fordere, dann jammerst Du selber herum, weil zuviele Anzeigen verfolgt werden. Entscheid Dich mal. Aber vielleicht haben ja auch die Staatsanwälte, im Gegensatz zu Dir, keine Ahnung.

Ist zwar einerseits richtig, aber andererseits unerheblich
wenn die Abmahnungen berechtigt sind bzw. die „Opfer“ nichtmal
wissen, was sie anzuzeigen haben.

Aha, wer hat denn hier von berechtigten Abmahnungen gesprochen? Ich war es nicht.

Dies wird noch
vershclimmert, wenn sie solch unsinnige Tips bekommen wie hier
und auf solche Tips von Nichtwissern hören!

Immerhin gibst Du mir in einer Tour recht. Fragt sich dann, wen Du mit Nichtwisser meinst?

Naja, endlich mal ein richtiger Tip ;o)) Man kann sich
natürlich auch selbst informieren, denn es gibt einige Seiten
die zeigen, wo es sich um „anerkannte“ Abmahnvereine handelt
und welche wirklich „kriminell“ vorgehen - meist ist dann das
einfache Ignorieren der beste Weg!

Abmahnvereine? Das ist doch längst out. Inzwischen geht sowas über kleine Kanzleien mit angeblichen Mitbewerbern als Klienten. Nicht selber werden solche Firmen oder Internetauftritte auch eigens dazu geschaffen. Versuch sowas mal nachzuweisen, vor allem, wenn man wie ich überhaupt keine Ahnung von der Materie hat.

  • oh man! -

Tja, nur kann „Laie“ nicht erkennen was berechtigt ist und was
nicht…

*kopfschüttel*

das ist mal ein guter Tip ;o)))

Aber vorsicht! Die Betreiber dieser Seiten haben überhaupt keine Ahnung und sind absolute Nichtwisser.

P.S.: Und bitte unterlass solch falsche Tipps, denn solange
dieses Gebiet gesetzlich nicht besser geregelt ist wird es
viele Opfer geben und durch solch völlig falsche Postings
vermehrst du die Anzahl noch!

Genau, Bernd, besser schweigen und die „Vereine“ ihre Arbeit machen lassen. Diese Einstellung lob ich mir doch.

viele Grüsse,

Ralf

Bitte mal Beispiele…
…ihr armen armen Abgemahnten.

Wo bleiben denn die konkreten Sachverhalte, warum Ihr ach so Unschuldigen völlig unberechtigt und ohne Grundlage abgemahnt wurdet…

Immer nur:

Ich arm
andere böse

kann ich nicht akzeptieren.

So, nun mal „Butter bei die Fische“

Gruß

Matthias

Hier…
Hi,

schau mal in deine eigene ViKa. Hast du die Verwendung des „Flat Eric“-Bildes lizensiert? Hat epublica das getan? Würde der Sachverhalt der evtl. unrechtmäßigen Darstellung für eine Abmahnung ausreichen?

"Denk mal drüber nach…!"™ zitiert
J~