Abmahnug wegen kiffen in der wohung

hallo, Ich wurde am 3.sept.2012 wegen rauchen von canabis und handel abgemahnt es folgte eine weitere abmahnung und vorgestern die fristlose kündigung der wohung.

punkt eins das datum der ersten und zweiten abmahnung ist auf das jahr 2013 datiert also 3.sept.2013 ist diese dann noch gültig?

punkt zwei war die polizei in meiner wohung und konnte keinerlei hinweise auf handel finden, sind da die abmahnung auch noch gültig und kann ich meinen vermieter anzeigen wenn er das nochmal behauptet?da ich ja auch kein handel betreibe

Punkt drei mein vermieter hat heute das warm wasser abgestellt kann ich dagegen vorgehn?

die sache ist ich will hier garnicht lange bleiben aber jetzt über weinachten und silvestern ne wohnung zu finden ist echt schwer
ich will nur mehr zeit für die wohnungsuche.

p.s mein vermieter kann auch nicht beweisen ob oder ob ich nicht in meiner wohung kiffe.
Miete geht immer pünklich ein keine ruhe störung oder sonstiges

Anwalt einschalten!!!

kannst du mir punkt eins beantworten weißt du da was?

Anwalt einschalten!!!

Abmahnungen sind Spezialrecht, da würd ich wirlich einen Anwalt fragen

hallo, Ich wurde am 3.sept.2012 wegen rauchen von canabis und
handel abgemahnt es folgte eine weitere abmahnung und
vorgestern die fristlose kündigung der wohung.

punkt eins das datum der ersten und zweiten abmahnung ist auf
das jahr 2013 datiert also 3.sept.2013 ist diese dann noch
gültig?

punkt zwei war die polizei in meiner wohung und konnte
keinerlei hinweise auf handel finden, sind da die abmahnung
auch noch gültig und kann ich meinen vermieter anzeigen wenn
er das nochmal behauptet?da ich ja auch kein handel betreibeer kann auch nicht beweisen ob oder ob ich
nicht in meiner wohung kiffe.
Miete geht immer pünklich ein keine ruhe störung oder
sonstiges

Hallo,

komme leider erst jetzt dazu.
Ich bin als Experte für arbeistrechtliche Abmahnungen eingetragen.Das ist Mietrecht.

Aus meiner Erfahrung würde ich sagen, dass das hier nicht für eine fristlose Kündigung reicht.
Da aber der Vermieter zu rabiaten Mitteln greift, würde ich - über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe - auch ohne Rechtschutzversicherung einen Anwalt / Anwältin zur Hilfe nehmen. Da sind wegen Wasser und Heizung u.U. einstweilige Verfügungen, die noch vor Weihnachten ergehen müssen, nötig.

Alles Gute