Abmahnun erhalten - Alle Artikel abändern ?

Hallo zusammen,

ich habe diese Woche eine Abmahnung erhalten, weil ich in meinem Widerrufsrecht statt 1 Monat 4 Wochen Widerrufszeit anggeben habe.
Schön, war beim Anwalt, alles geklärt, ich machs nich mehr…

Oke. Nun Problem. Bei allen Artikeln auf die noch nix geboten wurde oder bei denen noch niemand einen Artikel von mehreren erworben habe, habe ich schon fein säuberlich überall 1 Monat abgeändert.

Nun meine Frage… bei den Auktionen, bei denen es aufgrund von Geboten oder Sofort-Käufen nix mehr abzuändern geht (wird ja dann von eBay gesperrt damit man nich noch nachträglich was abändern kann) reicht es, wenn ich da zur Beschreibung hinzufüge: „abgeänderte Widerrufsbelehrung - obere nicht mehr gültig“ oder muss ich nun tatsächlich alle mehrere hundert Artikel bbeenden und neu einstellen mit geändertem Text ?

Hi!
Nur ein Hinwis. Auch „1 Monat“ ist nicht korrekt und wurde abgemahnt. Es muss heißen „einen Monat“, also ausgeschrieben.

Auf jeden Fall solltest Du alle Angebote sofort ändern. Ich *vermute*, dass es i.O. ist, wenn Du die Artikelbeschreibung ergänzt. Es ist doch nur eine Klarstellung. Wer möchte, kann natürlich vom Vertrag zurücktreten, da sich die Beschreibung geändert hat.
Bei gewerblichen können sie es ja eh.

Schau mal hier rein: http://www.internetrecht-rostock.de

Gruß, ingo

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Schön, war beim Anwalt, alles geklärt, ich machs nich mehr…

Hallo,

offensichtlich hast Du nicht alles geklärt. Wenn Du schon einen Anwalt aufsuchst, warum wurde das nicht besprochen?

Es ist einfach die falsche Einstelung mit dem Anwalt nur Sachen zu klären, die bereits voll in´s Beinkleid gerauscht sind. Vielmehr sollte man klären wie künftig nichts mehr passieren kann.

Gruß

S.J.

Hi!
Nur ein Hinwis. Auch „1 Monat“ ist nicht korrekt und wurde
abgemahnt. Es muss heißen „einen Monat“, also ausgeschrieben.

Auf jeden Fall solltest Du alle Angebote sofort ändern. Ich
*vermute*, dass es i.O. ist, wenn Du die Artikelbeschreibung
ergänzt. Es ist doch nur eine Klarstellung. Wer möchte, kann
natürlich vom Vertrag zurücktreten, da sich die Beschreibung
geändert hat.
Bei gewerblichen können sie es ja eh.

Schau mal hier rein: http://www.internetrecht-rostock.de

Gruß, ingo

Hallo Ingo,

das ist ja interessant mit dem „einen monat“ statt 1 Monat. Denn die Person die mich abgemahnt hat, hat in iherer Widerrufserklärung stehen „1 Monat“…

Könnte ich sie dann nun zurück abmahnen ?

Das ist beliebt. Wer abgemahnt wird, mahnt zurück ab.
Ich denke schon, mache Dich allerdings nochmal schlau darüber. Im Forum von amprice.de sind da ein paar Experten. Frag da mal nach. Vielleicht bekommst Du Hilfe. Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Viele Grüße, Ingo

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Hallo,

um Himmels willen! Man kann die Ernsthaftigkeit einer Abmahnung nicht genug betonen. UNWEIGERLICH ist eine ernsthafte Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassenserklärung verbunden. Hast du diese Unterlassenserklärung unterschrieben und abgeschickt OHNE vorher den bemängelten Fehler in allen Angeboten zu korrigieren, wird man dich wahrscheinlich gleich für die wie viel auch immer tausend Euro Vertragsstrafe zur Kasse bitten. Abmahnungen an sich sind ja teuer genug, aber nachfolgende Vertragsstrafen sind nun wirklich nicht mehr zum Lachen.

Und das wird dir die nächsten 30 Jahre nachhängen. Ich hoffe in deiner Unterlassungserklärung ist eine Klausel aufgenommen worden, dass die nur gültig ist bis zu einer Änderung der Rechtslage durch Gesetzesänderung oder einem BGH Urteil? Sonst erfolgt auch keine automatische Kündigung, selbst wenn sich die Rechtslage ändert.

Außerdem würde ich dringend empfehlen deinen Internetauftritt von einem Anwalt überprüfen zu lassen, sonst du kannst natürlich auch eine weitere Abmahnung für einen anderen kleinen Fehler kriegen.

Stephanie