Abmahnung

Guten Tag, alle zusammen.

Eine kurze Frage zu den Regelungen bei Abmahnungen.
Ist es rechtens, wenn eine Abmahnung eines Arbeitgebers an seinen mitarbeiter per E-Mail verschickt wird (mit oder ohne Lesebestätigung) oder muss diese mündlich oder per Einschreiben erfolgen?

Ich würde mich sehr über einen Beitrag freuen.

Schöne Grüße und genießt das schöne Wetter,
Max

Hallo.

Eine kurze Frage zu den Regelungen bei Abmahnungen.

Es gibt keine Regelungen zu Abmahnungen. Abmahnungen sind Richterrecht.

Ist es rechtens, wenn eine Abmahnung eines Arbeitgebers an
seinen mitarbeiter per E-Mail verschickt wird (mit oder ohne
Lesebestätigung) oder muss diese mündlich oder per
Einschreiben erfolgen?

Um eine gewisse Rechtskraft zu erlangen, sollte die Abmahnung

  • dem Mitarbeiter zur Kenntnis gelangen;

  • etliche Formvorschriften erfüllen, die ich mir hier jetzt schenke, sonst platzt das Internet;

  • eine Verhaltensänderung des Mitarbeiters zu erwirken geeignet sein.

Eine per e-Mail, Brieftaube oder Rauchzeichen versandte Abmahnung wird vor Gericht einen schweren Stand haben. Als Arbeitgeber sollte man die Abmahnung schriftlich verfassen und dem Mitarbeiter vor Zeugen an die Backe heften. Ist der Mitarbeiter dann bereit, den Empfang des Elfmeters schriftlich zu bestätigen, ist so weit alles paletti; müssen muss dieser das jedoch nicht.

Da die Abmahnung jedoch, wie bereits erwähnt, Richterrecht ist, gilt der alte Spruch von Gerichten und der christlichen Seefahrt.

Wobei ich nicht glaube, dass seefahrende Heiden in wesentlich andere Lagen zu kommen des marginal einzuschätzenden Vergnügens nicht teilhaftig zu werden den Besitz der entsprechend niedrigen Stirn rechtskräftig zu beweisen imstande sein dürften. Diesen Satz schreibe man sich ab und zerre ihn ggf. hervor, um damit alle bösen Feinde in die Flucht zu schlagen. Mann, ist das heiß hier.

Ich würde mich sehr über einen Beitrag freuen.

Na, dann freu Dich, Maxl, wirst gebürstet … :wink:

Gruß kw
*IANAL*

Hallo.

Eine kurze Frage zu den Regelungen bei Abmahnungen.
Ist es rechtens, wenn eine Abmahnung eines Arbeitgebers an
seinen mitarbeiter per E-Mail verschickt wird (mit oder ohne
Lesebestätigung) oder muss diese mündlich oder per
Einschreiben erfolgen?

Das müsste bereits helfen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… -> Zuständigkeit für die Abmahnung ff.
Aber dennoch: schriftliche Fixierungen machen sich zwecks Beweisbarkeit immer besser :wink: Siehe auch http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktue… -> „…Ein Arbeitgeber muss im Streitfall beweisen…“

HTH
mfg M.L.

***Arbeitsrecht - Teil 2 der VDI Nachrichten***
Ja, die Serie wurde fortgesetzt: http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktue…

Hallo

Ist es rechtens, wenn eine Abmahnung eines Arbeitgebers an
seinen mitarbeiter per E-Mail verschickt wird (mit oder ohne
Lesebestätigung)

Ja

oder muss diese mündlich oder per
Einschreiben erfolgen?

Nein

Noch eine kleine Anmerkung zu den anderen Antworten, die auf die Beweisbarkeit im Streitfalle hinweisen. Soweit Du die Abmahnung tatsächlich erhalten hast, hast Du sie erhalten. Punkt. Aus. Wenn Du das im Streitfalle verneinst, wäre dies eine Falschaussage vor Gericht, also eine nicht unerhebliche Straftat. Ungeachtet dessen, daß es an sich aus Prinzip schon falsch ist: Manch einer ist bei solchen vermeintlich „klugen Ideen“ schon böse gestolpert…

Gruß,
LeoLo

Eine kurze Frage zu den Regelungen bei Abmahnungen.

Es gibt keine Regelungen zu Abmahnungen. Abmahnungen sind
Richterrecht.

Was ja nicht heißt, dass es keine Regeln gibt, sondern nur, dass sie keine geschriebenen Normen darstellen. Richterrecht ist neben dem Geschriebenen ja sogar das, was im rechtspositivistischen Sinne das „positive Recht“ ausmacht.

Levay

Guten Tag, zusammen!

Ich möchte mich erstmal recht herzlich für Eure Antworten bedanken.
Hat mir sehr geholfen!

Schöne Grüße
Max