Abmahnung

Frage:
welche Frist kann ein AN seinen AG stellen eine zu Unrecht ausgesprochene Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen?
kann der AN von seinem AG eine schriftliche Bestätigung einfordern?

Gruß
Posy

Die Antwort ist 42
Hi!

Wer sagt denn, dass die Abmahnung zu unrecht ausgesprochen wurde?
Gibt es eine Bestätigung des Abmahnenden oder gar einen gerichtlichen Beschluss?

Ein paar Informationen wären für einen Hinweis nicht ganz unangebracht…

LG
Guido

Hallo,

meine Meinung: Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben, in der Personalakte ablegen lassen und dann ein Bier trinken gehen.

Gruß

Johannes

Hi,

si tacuisses, philosophus mansisses

nimm es einfach als gegeben hin,was ich geschrieben habe!
ich habe mich lediglich an die Regeln in diesem Brett gehalten, ich habe eine klar veständliche Frage gestellt und auf diese wollte ich eine Antwort haben, der Hintergrund ist völlig belanglos für die Beantwortung meiner Frage.
*grübel*wie war das noch mal mit den Fragen und den Antworten? es gibt keine dummen Fragen,aber…

Gruß
Posy

Hi,
nein, das reicht keinesfalls aus, nicht bei dieser Firma.

Gruß
Posy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

*grübel*wie war das noch mal mit den Fragen und den Antworten?
es gibt keine dummen Fragen,aber…

…agressive Fragesteller, die gleich auf eine Nachfrage reagieren, als wenn der Nochmalnachfrager derjenige war, der die unberechtigte Abmahnung ausgeschrieben hat.

Nein, es gibt keine definierte Frist, weil zu Abmahnungen gesetzlich nichts konkretes geregelt ist.

Nein, man kann eine Bestätigung nicht einfordern, aber vielleicht hilft ja bitten.

MsfG

Wenn Du keine brauchbare Antwort willst…
Hi!

si tacuisses, philosophus mansisses

Hatte nie Latein, aber da ich nur ungern schweige (wie kann ein Schweiger Philosoph sein? Gehört da nicht das Hinterfragen zu?) und in der Regel sehr hilfsbereit bin, wollte ich für eine brauchbare Antwort einige brauchbare Hinweise!

nimm es einfach als gegeben hin,was ich geschrieben habe!

Das werde ich jetzt tun!

ich habe mich lediglich an die Regeln in diesem Brett
gehalten, ich habe eine klar veständliche Frage gestellt und
auf diese wollte ich eine Antwort haben,

Eine pauschale Antwort ist nun mal nicht immer möglich! Wenn Du hier im Forum fragst: „Was ist Deine Schuhgröße?“, wirst Du viele verschiedene und viele gleiche Antworten bekommen! Alle können richtig, aber genauso gut auch falsch sein.

Da das Arbeitsrecht nicht schwarz/weiß ist, sondern mindestens in 16 Graustufen unterteilt (oft ist es auch richtig bunt), wollte ich HELFEN! Deshalb habe ich nach konkreten Dingen gefragt, um eine konkrete Antwort geben zu können.

Wenn Du eine solche nicht willst (die pauschale Antwort kann nämlich durchaus falsch sein), dann solltest Du, statt mich hier etwas dreist anzumachen, Dich mit den gegebenen Antworten zufrieden geben!

der Hintergrund ist
völlig belanglos für die Beantwortung meiner Frage.

Das halte ich für ein Gerücht, wenn Du Wert auf eine individuell brauchbare Antwort haben willst!

*grübel*wie war das noch mal mit den Fragen und den Antworten?
es gibt keine dummen Fragen,aber…

…dumme Gegenfragen, die eine vernünftige Antwort erst ermöglichen? Nee, oder?

Gruß
Guido

@MOD Sorry wegen des off topics

2 „Gefällt mir“

Hallo,

nein, das reicht keinesfalls aus, nicht bei dieser Firma.

wieso nicht? Von rechtlichen Schritten würde ich dir abraten. Kann schon sein, dass der Arbeitsrichter die Abmahnung auseinandernimmt. Das ist dann aber auch eine Schulung für den AG, wie er das in Zukunft richtig machen muss.

Gruß

Johannes

1 „Gefällt mir“

Eigentlich wollte ich ja nicht!
Hi!

…aber egal - bin ja ein hilfsbereites Wesen!

nein, das reicht keinesfalls aus, nicht bei dieser Firma.

Auf Deine pauschale Frage ist Johannes’ Antwort der sinnvollste Hinweis, der gegeben werden kann!

Ca. 70 % aller Abmahnungen sind vor allem wegen Formfehlern unbrauchbar!
Wie Johannes schon erwähnte, kann man gegen eine Abmahnung klagen. IST diese dann unbrauchbar, bekommt der AG für das nächste Mal eine Gebrauchsanweisung, wie es richtig geht. (Aber auch das erwähnte Johannes schon)

Wird eine Abmahnung ausgesprochen, ist der AG dazu verpflichtet, eine evtl. erfolgte Gegendarstellung mit in die Personalakte zu packen. Mit dieser Gegendarstellung steht man in einem irgendwann mal auf dieser Abmahnung begründeten Prozess vor Gericht nicht ganz so „ohne alles“ da und kann belegen, dass man seinen Senf (egal, ob süß, mittelscharf oder extra scharf) zur Abmahnung gegeben hat.

Und nun zur Frist:
Selbst, wenn eine Abmahnung richtig ausgesprochen wurde, in die Personalakte wandert und dort über 10 Jahre verbleibt, hat sie irgendwann keinen Wert mehr!

Hier sollen Richter durchaus Unterschiede machen. Beispiel zur Verdeutlichung:
Ein vom Arbeitnehmer verursachter Schaden in Mio-Höhe (ist jetzt etwas überspitzt) wird abmahnungsmäßig vermutlich eine längere Nachwirkung haben als ein verschludertes Briefmarkenhäftchen im Wert von 5,50€.

Aber da Du ja alles besser weißt und keine näheren Infos geben möchtest, ist diese Antwort ja wertlos für Dich!

Gruß
Guido

Hallo Guido,Xolophos

irgendwer scheint in diesem Brett wohl etwas falsch verstanden zu haben.
Bevor man in DIESEM Brett posten kann, erklärt man sich bereit, bestimmte, nur für dieses Brett geltende Richtlinien zu beachten, nur allgemein zu formulieren, alles persönliche außer acht zu lassen, da es sich sonst um eine unerlaubte Rechtsberatung handeln würde. Diese Richtlinien dürften doch bekannt sein und an genau die habe ich mich gehalten.
Ich habe eine klar formulierte Frage gestellt, ich verstehe daher eure Reaktion nicht, auf meinen, zugegeben, bissigen Kommentar, denn mit der Antwort von Guido kann man gar nichts anfangen,da es keine Antwort war, tut mir leid, bei aller Hilfsbereitschaft.
Nachzufragen, oder Zweifel zu äußern, ob die Abmahnung nicht doch rechtens gewesen ist, ist doch wohl für die Beantwortung der Frage völlig belanglos gewesen.
Ich habe nach Eingang eurer Antworten (Guido und
die Expertensuche / Fachanwalt AR angeschrieben und von dort folgende Antworten erhalten:
Antwort von Fachanwälten für AR:
„…die Frist muss nur angemessen sein - eine Woche kann bei Deutlichkeit des Falles da ausreichend sein.
Er muss schon schritlich mitteilen, dass nicht in die Personalakte aufgenommen wird, sonst muss kontrolliert werden durch Vorlage und Einblick in die der Personalakte…“

„…es gibt keine feste Frist. Im allgemeinen sollte nur eine Gegendarstellung zur Personalakte an den Arbeitgeber übergeben werden. Sollten Sie irgendwann einmal unter Berufung auf die „falsche“ Abmahnung gekündigt werden, wird die Abmahnung sowieso auf ihre Wirksamkeit überprüft…“

Keiner der RAe hat nachgefragt, ob die Abmahnung zu Recht besteht oder nicht oder hat weitere Hintergrundinformationen erwartet, sondern ich habe eine klare Antwort auf eine klare Frage erhalten, mehr wollte ich nicht.

Es tut mir leid, hier in diesem Brett gepostet zu haben, Fehler meinerseits, ich hätte gleich in der Expertensuche posten sollen.

Aber dennoch nichts für ungut :wink:

Grüße
Posy

Und das Problem liegt genau wo?
Hi!

irgendwer scheint in diesem Brett wohl etwas falsch verstanden
zu haben.

Das ist richtig.

Bevor man in DIESEM Brett posten kann, erklärt man sich
bereit, bestimmte, nur für dieses Brett geltende Richtlinien
zu beachten, nur allgemein zu formulieren, alles persönliche
außer acht zu lassen, da es sich sonst um eine unerlaubte
Rechtsberatung handeln würde.

So ungefähr(?):
Angenommen, ein Mitarbeiter erhält eine Abmahnung. Nach einer gewissen Zeit sieht sein Chef ein, dass diese zu unrecht ausgesprochen wurde und teilt dem Mitarbeiter dieses mit*. Müsste sie dann innerhalb einer gewissen Frist aus der Akte genommen werden?

*oder auch:
Der Mitarbeiter klagt gegen diese Abmahnung und bekommt vor Gericht Recht.

Diese Richtlinien dürften doch
bekannt sein und an genau die habe ich mich gehalten.

Du hättest bei entsprechender Formulierung trotz allem ein paar Infos geben können, ohne gegen die Richtlinien zu verstoßen.

Ich habe eine klar formulierte Frage gestellt, ich verstehe
daher eure Reaktion nicht, auf meinen, zugegeben, bissigen
Kommentar,

Vielleicht, weil nicht WIR die waren, die die Richtlinien nicht verstanden haben?

denn mit der Antwort von Guido kann man gar nichts
anfangen,da es keine Antwort war, tut mir leid, bei aller
Hilfsbereitschaft.

Bevor ich einen Rüffel von Ivo kriege, äußere ich mich hierzu nicht, da ich es nicht ohne Spitzen machen will.

Nachzufragen, oder Zweifel zu äußern, ob die Abmahnung nicht
doch rechtens gewesen ist, ist doch wohl für die Beantwortung
der Frage völlig belanglos gewesen.

OK, Du willst es nicht verstehen - ich gebe es auf.

Antwort von Fachanwälten für AR:
„…die Frist muss nur angemessen sein - eine Woche kann bei
Deutlichkeit des Falles da ausreichend sein.
Er muss schon schritlich mitteilen, dass nicht in die
Personalakte aufgenommen wird, sonst muss kontrolliert werden
durch Vorlage und Einblick in die der Personalakte…“

Du liest aber schon, dass dort kann steht?
Und die Aussage, dass der AG in jedem Fall (so sie denn so getroffen wurde) eine schriftliche Mitteilung machen muss, zweifel ich so lange an, bis mir das Gegenteil bewiesen wird - FA für Arbeitsrecht hin oder her!

„…es gibt keine feste Frist. Im allgemeinen sollte nur eine
Gegendarstellung zur Personalakte an den Arbeitgeber übergeben
werden. Sollten Sie irgendwann einmal unter Berufung auf die
„falsche“ Abmahnung gekündigt werden, wird die Abmahnung
sowieso auf ihre Wirksamkeit überprüft…“

Diese Aussage unterscheidet sich in welcher Art und Weise von den hier im Forum getätigten?

Keiner der RAe hat nachgefragt, ob die Abmahnung zu Recht
besteht oder nicht oder hat weitere Hintergrundinformationen
erwartet, sondern ich habe eine klare Antwort auf eine klare
Frage erhalten, mehr wollte ich nicht.

Dann solltest Du die Leute, die sich die Mühe der Hilfe machen nicht dumm anfurzen, sondern mindestens schweigen!

Wie gesagt: Wenn Du Dich mit halbherzigen Pauschalaussagen, die durchaus falsch sein können zufrieden gibst - bitte!

Es tut mir leid, hier in diesem Brett gepostet zu haben,
Fehler meinerseits, ich hätte gleich in der Expertensuche
posten sollen.

Hier im Forum erreichst Du mehr Leute (ja, auch mit Ahnung oder sogar Wissen) als bei der Expertensuche…
Hier im Forum hast Du schon fast eine Gewähr, dass falsche Aussagen (auch FAe für Arbeitsrecht können mal auf dem Holzweg sein) korrigiert werden…

Gruß
Guido

2 „Gefällt mir“