Abmahnung

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat vor seinem Urlaub eine Arbeitsaufgabe liegen lassen zu der ihm der Arbeitgeber aufgefordert hat. Jetzt will der AG eine Abmahnung erteilen. Der AN hat bis Mitte Mai jedoch Urlaub. Da Abahnungen zeitnah übergeben weden sollen kommt dan nur eine Zustellung per Post in Frage.
Nun meine Frage. Kann die Übergabe erst Mitte Mai erfolgen ohne das der AN dann wegen einer verpäteten Übergabe dagegen vorgehen kann?

Danke

Hallo,

Die Rückkehr des AN aus dem Urlaub ist abzuwarten, da er sich zu dem Sachverhalt auch äussern können muss.

siehe auch http://www.stepstone.de/home_fs.cfm?contentpage=http…

Gruß
Christian

Hallo

Der AN hat bis
Mitte Mai jedoch Urlaub. Da Abahnungen zeitnah übergeben weden
sollen

Nach dem Urlaub ist zeitnah genug.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Wie Carnivora schon hinweist, der AN muß angehört werden. Evtl. erübrigt sich die Abmahnung dann ja auch, evtl. gibt es Gründe dafür, daß es nicht erledigt wurde/werden konnte.

Aber man muß während seines Urlaubs dafür sorgen, daß die Post bearbeitet wird. Sie jemand aus dem Kasten nimmt und wichtiges überprüft.

Gruß
Carmen

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Vielen Dank.

Grüße

Hallo Carmen,das glaube ich nicht das jemand meine Post bearbeiten muß wenn ich im Urlaub bin das geht keinen was an.Wenn jemand wircklich so wichtig ist das er auch im Urlaub auf Post Antworten muß lässt er sich bestimmt die Post nachsenden.(so kenn ich es jedenfalls)

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