Liebe WWW-Gemeinde,
was würdet ihr zu folgendem Fall sagen:
Gesetzt den Fall, eine Arbeitnehmerin ist seit einem halben Jahr in einer Arztpraxis beschäftigt, in der sie zuvor ihre Ausbildung zur Arzthelferin absolviert hat. Sie ist dort befristet beschäftigt für 18 Monate und dementsprechend daran interessiert, sich anderweitig zu bewerben und „gute Papiere“ vorweisen zu können.
Die AN in diesem Fall erfährt auf ihrer Arbeitsstelle Druck, da sie bei ihrem Vorgesetzten regelmäßig als „Unglücksvogel“ tituliert wird, bei dem „sowieso alles schief geht“.
Dies macht sie so nervös, da sie so stark darauf bedacht ist, korrekt zu arbeiten, dass ihr mittlerweile aus lauter Nervosität, es könnte etwas falsch laufen, trotz ernsthaften Bemühens fahrlässige Fehler unterlaufen.
Der erste Fehler passiert noch während der Ausbildung, als sie trotz vorherigem Hinweis eines Patienten auf seine Allergie ein bestimmtes Mittel benutzt, woraufhin sie beim Patienten eine allergische Reaktion auslöst.
Der zweite Fehler passiert ein halbes Jahr nach Beenden der Ausbildung, als sie einen gut markierten Hinweis auf der Karteikarte des Patienten überliest und nicht befolgt: Bei dem Patienten soll im Gegensatz zum üblichen Vorgehen eine gewisse Behandlung nur in Anwesenheit des Arztes durchgeführt werden, wobei dies weniger mit medizinischen Gründen zu tun hat.
Nach dem zweiten Fehler gibt es eine Abmahnung mit der Begründung, die AN habe sich wiederholt nicht an schriftliche und mündliche Anweisungen gehalten.
Nun meine interessierten Fragen:
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Liegt es im Ermessen des AG, auch bei nicht vorsätzlichem Fehlverhalten abzumahnen?
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Ist die Begründung der Abmahnung ausreichend und gibt sie den o.g. Sachverhalt wieder? Oder lässt der Wortlaut nicht vielmehr vorsätzliches Fehlverhalten vermuten?
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Inwiefern geht eine solche Abmahnung in ein Zeugnis ein bzw. kann den AN im Nachhinein bei der Bewerbung auf eine neue Stelle behindern?
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Macht es in solch einem Fall für den AN Sinn, eine Stellungnahme für seine Personalakte abzugeben?
Ich harre neugierig eurer Antworten! :o)
viele Grüße
Jana