Abmahnung

Liebe WWW-Gemeinde,

was würdet ihr zu folgendem Fall sagen:

Gesetzt den Fall, eine Arbeitnehmerin ist seit einem halben Jahr in einer Arztpraxis beschäftigt, in der sie zuvor ihre Ausbildung zur Arzthelferin absolviert hat. Sie ist dort befristet beschäftigt für 18 Monate und dementsprechend daran interessiert, sich anderweitig zu bewerben und „gute Papiere“ vorweisen zu können.

Die AN in diesem Fall erfährt auf ihrer Arbeitsstelle Druck, da sie bei ihrem Vorgesetzten regelmäßig als „Unglücksvogel“ tituliert wird, bei dem „sowieso alles schief geht“.

Dies macht sie so nervös, da sie so stark darauf bedacht ist, korrekt zu arbeiten, dass ihr mittlerweile aus lauter Nervosität, es könnte etwas falsch laufen, trotz ernsthaften Bemühens fahrlässige Fehler unterlaufen.

Der erste Fehler passiert noch während der Ausbildung, als sie trotz vorherigem Hinweis eines Patienten auf seine Allergie ein bestimmtes Mittel benutzt, woraufhin sie beim Patienten eine allergische Reaktion auslöst.

Der zweite Fehler passiert ein halbes Jahr nach Beenden der Ausbildung, als sie einen gut markierten Hinweis auf der Karteikarte des Patienten überliest und nicht befolgt: Bei dem Patienten soll im Gegensatz zum üblichen Vorgehen eine gewisse Behandlung nur in Anwesenheit des Arztes durchgeführt werden, wobei dies weniger mit medizinischen Gründen zu tun hat.

Nach dem zweiten Fehler gibt es eine Abmahnung mit der Begründung, die AN habe sich wiederholt nicht an schriftliche und mündliche Anweisungen gehalten.

Nun meine interessierten Fragen:

  • Liegt es im Ermessen des AG, auch bei nicht vorsätzlichem Fehlverhalten abzumahnen?

  • Ist die Begründung der Abmahnung ausreichend und gibt sie den o.g. Sachverhalt wieder? Oder lässt der Wortlaut nicht vielmehr vorsätzliches Fehlverhalten vermuten?

  • Inwiefern geht eine solche Abmahnung in ein Zeugnis ein bzw. kann den AN im Nachhinein bei der Bewerbung auf eine neue Stelle behindern?

  • Macht es in solch einem Fall für den AN Sinn, eine Stellungnahme für seine Personalakte abzugeben?

Ich harre neugierig eurer Antworten! :o)

viele Grüße
Jana

Hallo.

  • Inwiefern geht eine solche Abmahnung in ein Zeugnis ein bzw.
    kann den AN im Nachhinein bei der Bewerbung auf eine neue
    Stelle behindern?

Eine Abmahnung an sich findet im AZ keine Erwähnung. Aber zwischen den Zeilen kann man diese wohl herauslesen…

  • Macht es in solch einem Fall für den AN Sinn, eine
    Stellungnahme für seine Personalakte abzugeben?

FAQ:2123

mfg M.L.

Hallo

  • Ist die Begründung der Abmahnung ausreichend und gibt sie
    den o.g. Sachverhalt wieder? Oder lässt der Wortlaut nicht
    vielmehr vorsätzliches Fehlverhalten vermuten?

Ich denke, auf einen eventuellen künftigen AG wirkt *nicht vorsätzliches Fehlverhalten* abschreckender als *vorsätzliches Fehlverhalten*. Denn letzteres kann man bei erfolgter Einsicht sofort abstellen, wenn man will.

Ich denke, eine nervöse ANin sollte vor allem schauen, dass sie ruhiger wird, und alles weniger wichtig nimmt. Denn dann wird sie ja wahrscheinlich auf einmal alles fehlerlos können.

Viele Grüße
Simsy

danke für die Antworten! Ja, ich denke in so einem Fall wäre es fast schlimmer, wenn so etwas unabsichtlich und wiederholt passieren könnte. Es wäre aber sicherlich schwierig für die Person, in diesem Umfeld Ruhe zu entwickeln. Vielleicht sollte man in diesem Fall doch die Bewerbungen etwas vorantreiben…

danke nochmal &
viele Grüße
Jana

Hallo

Ich denke, auf einen eventuellen künftigen AG wirkt *nicht
vorsätzliches Fehlverhalten* abschreckender als *vorsätzliches
Fehlverhalten*.

Nee, denke ich als AG überhaupt nicht.

Desweiteren zieht ein vorsätzliches Fehlverhalten schon mal häufiger
eine fristlose Kündigung nach sich, mit abschließendem „kreativen“
Arbeitszeugnis.

Stefan