Ordnen Sie die Abmahung in die unterschiedlichen Möglichkeiten
arbeitsrechtlicher Maßnahmen ein.
Eine Abmahnung ist eine Massnahme eines Arbeitgebers um ein unerwünschtes Verhalten eines Arbeitnehmers anzuzeigen.
Da es allerdings auf den Kontext der Frage ankommt kommt jetzt der Verweis auf FAQ:2123
Ordnen Sie die Abmahung in die unterschiedlichen Möglichkeiten
arbeitsrechtlicher Maßnahmen ein.
Hallo,
gemeint ist wohl, dass der Prüfling die Palette arbeitgeberseitiger Möglichkeiten bei Fehlverhalten darlegt.
Grundsätzlich wird dabei in Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, ggf. auch Anfechtung, Aufhebungsverträge und andere Beendigungstatbestände) und der Beendigung vorgelagerte Maßnahmen wie Ermahnung (keine Kündigungsandrohung) und Abmahnung (Kündigungsandrohung) unterschieden.
Einordnung der Abmahnung in die unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen würde für mich heißen, dass man zur Beantwortung alle arbeitsrechtlichen Maßnahmen aufzählt (Ermahnung, Verwarnung, Kündigung etc.) und dann die Abmahnung als Voraussetzung für die personenbedingte (ordentliche oder außerordentliche) Kündigung und als Maßnahme gegen Fehlverhalten einordnet.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
(Ermahnung, Verwarnung, Kündigung etc.) und dann die Abmahnung
als Voraussetzung für die personenbedingte (ordentliche oder
außerordentliche) Kündigung und als Maßnahme gegen
Fehlverhalten einordnet.
Wie kommst Du darauf, dass für eine ao Kündigung eine Abmahnung VORAUSSETZUNG sein soll?
(Ermahnung, Verwarnung, Kündigung etc.) und dann die Abmahnung als Voraussetzung für die personenbedingte (ordentliche oder außerordentliche) Kündigung und als Maßnahme gegen
Fehlverhalten einordnet.
Wie kommst Du darauf, dass für eine ao Kündigung eine
Abmahnung VORAUSSETZUNG sein soll?
…und dann auch noch für eine fristlose Kü…
Sehr geehrte Frau Meier
Am 12.06.2007 haben Sie nachweislich 1.000.000 Euro unterschlagen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß wir dieses Fehlverhalten in Zukunft nicht mehr dulden werden und im Wiederholungsfalle weitere arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung einleiten werden.
Am 12.06.2007 haben Sie nachweislich 1.000.000 Euro
unterschlagen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß wir
dieses Fehlverhalten in Zukunft nicht mehr dulden werden und
im Wiederholungsfalle weitere arbeitsrechtliche Schritte bis
hin zur Kündigung einleiten werden.
MfG
Die Geschäftsführung
Gegendarstellung
Sehr geehrter Herr Müller-Schmidt,
in einer Abmahnung vom 14.06.2007, haben Sie mir unterstellt, dass ich 1.000.000 Euro unterschlagen habe.
Ich verwehre mich entschieden gegen diesen Vorwurf, da er unrichtig ist. Anhand meiner eigenen Buchführung kann ich nachweisen, dass ich 2.000.000 Euro unterschlagen habe.
Deshalb möchte ich Sie hiermit auffordern die unrichtige Abmahnung aus meiner Personalakte zu entfernen.