Guten Tag. Man findet viel zu dem Thema, aber nichts führt weiter.
Folgender Fall. Frau A ersteigert im Internet zwei Artikel der Marke - nennen wir sie Abzocker & Bitch - die bei Frau A kein Anklang finden. Frau A versteigert die beiden Teile wieder und bekommt etwa ein halbes Jahr später von den Rechtsanwälten aus Frankfurt Post. Sie fordern Unterlassung und stellen ca. 1700 € in Rechnung. Frau A unterschreibt zwar die Unterlassungserklärung, streicht aber alle weiteren Forderungen dick und fett durch. Vor allem die Erklärung, zu zahlen. Nun drohen die Anwälte - nennen wir sie Winterbein und Ruhrfrau - mit Klage. Braucht Frau A dringend einen Anwalt? Oder kann jemand einen Link nenne, was Frau A gegen diese (Profiabmahner) unternehmen kann.
Mehr Infos
Hallo !
Ein paar Infos wären noch interessant:
Hat Frau A die beiden Sachen wieder verkauft und gut, oder hat sie sie nicht verkauft und versucht es immer wieder ?
Was wurde gesagt zu „unterlassen“ ? Wenn die Sachen bereits verkauft und außer Haus sind, kann man diese wohl schlecht weiter verkaufen, oder ? Also was soll weiter unterlassen werden ?
Um was für Artikel handelt es sich. Gewöhnliche „Gebrauchsmittel“, oder „Einzelstücke“, deren Vertrieb vielleicht in Deutschland von einer Firma „Exklusiv“ geführt wird ?
Hallo ! Hallo!
Ein paar Infos wären noch interessant:
Hat Frau A die beiden Sachen wieder verkauft und gut, oder
hat sie sie nicht verkauft und versucht es immer wieder ?
Frau A hat die Sachen sofort verkauft, weil sie sehr begehrt und in Europa! nicht erhältlich.
Was wurde gesagt zu „unterlassen“ ? Wenn die Sachen bereits
verkauft und außer Haus sind, kann man diese wohl schlecht
weiter verkaufen, oder ? Also was soll weiter unterlassen
werden ?
Frau A soll es im Zukunft unterlassen, Markenrechte von Abzocke & Bitch zu verletzen und keine weiteren Artikel verkaufen/versteigern.
Um was für Artikel handelt es sich. Gewöhnliche
„Gebrauchsmittel“, oder „Einzelstücke“, deren Vertrieb
vielleicht in Deutschland von einer Firma „Exklusiv“ geführt
wird ?
Es waren zwei Kleidungsstücke, die in Europa überhaupt nicht käuflich zu erwerben sind.
Frau A sollte hinzufügen, dass sie eindeutig Privatverkäuferin ist, da sie bei dem großen bekannten Internet-Auktionshaus in fünf Jahren 15 Teile verkauft hat.
Frau A soll es im Zukunft unterlassen, Markenrechte von
Abzocke & Bitch zu verletzen und keine weiteren Artikel
verkaufen/versteigern.
Ist mir Schleierhaft, wie man Markenrechte verletzen kann, wenn man privat Artikel verkauft, die einem nicht gefallen. Solange es keine Fälschungen sind, werden Markenrechte eigentlich nicht verletzt.
Ist mir Schleierhaft, wie man Markenrechte verletzen kann,
wenn man privat Artikel verkauft, die einem nicht gefallen.
Solange es keine Fälschungen sind, werden Markenrechte
eigentlich nicht verletzt.
Hallo Ulrich,
diese Artikel hatte ich auch schon gelesen gelesen. Vor allem den zweiten Linkhinweis. Der Fragensteller dort hat genau das gleiche Problem wie Frau A. Keine Antwort auf ihr Problem. Muss gezahlt werden oder nicht? Trotzdem vielen Dank für die Mühe. Frau A wird sich wohl an einen Anwalt wenden müssen, obwohl sie das maaaaaaaasssslos ärgert. Das ist Abzocke mehr nicht. Am liebsten würde Frau A gegen die die Frankfurter Kanzlei vorgehen. Knurrr.
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