Abmahnung

hallo

folgendes:
1.Abmahnung bekommen, der Inhalt trifft nicht zu, Arbeitgeberin drauf hingewiesen hat drauf bestanden es zu unterschreiben…
ist unterschrieben.

kann man da was gegen tun?

Hi!

kann man da was gegen tun?

Ja.

Gegendarstellung schreiben und behalten.

Wenn es irgendwann zu weiteren Schritten kommen sollte, Gegendarstellung in die Akte legen lassen.

Sonst: Abhaken!

LG
Guido

Auch hallo.

Eigentlich gibt es hier eine FAQ 2123, aber die ist gerade nicht freigegeben…
Deswegen zusätzlich: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

mfg M.L.

Hi,

Ergänzend:

Es empfielt sich für die Zukunft, ausdrücklich den Empfang bzw. die Kenntnisnahme zu quittieren. Eine „Blankounterschrift“ des AN könnte man auch so verstehen, dass er die Verfehlungen zugibt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Habe schon ähnliches erlebt im Bekanntenkreis und da lief das dann so ab:

  1. Abmahnung erhalten ohne vorher je auf diesen Fehler hingewiesen oder ERmahnt worden zu sein, zudem war das alles so nie geschehen.

  2. AN schreibt Stellungnahme und schickt diese an AG

  3. Fristlose Kündigung des AG, weil laut Stellungnahme kein Vertrauen mehr da sei …

Es war da alles in der Probezeit, also auch noch wenig Chancen was gegen zu unternehmen. Ich erachte dieses Verhalten des AG immernoch als bodenlose Frechheit, aber was soll man tun? Klagen ist ne Möglichkeit nur was gewinnt man dadurch als junger Mensch?

Grüße
Rouven

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Hi!

  1. AN schreibt Stellungnahme und schickt diese an AG

Schreiben ok - aber für sich behalten ist da besser.

  1. Fristlose Kündigung des AG, weil laut Stellungnahme kein
    Vertrauen mehr da sei …

Ist natürlich Blödsinn, aber viel kann man da in der Proebezeit eh nicht dran machen (außer die Änderung in eine fristgemäße)

Es war da alles in der Probezeit, also auch noch wenig Chancen
was gegen zu unternehmen. Ich erachte dieses Verhalten des AG
immernoch als bodenlose Frechheit, aber was soll man tun?
Klagen ist ne Möglichkeit nur was gewinnt man dadurch als
junger Mensch?

Klagen ist so ziemlich das Dümmste, was man machen kann!
Ca. 70-75 % aller geschriebenen Abmahnungen sind (meist wegen Formfehlern) unbrauchbar.
Das heißt: Kommt es irgendwann zur Kündigung und der Arbeitgeber zeiht seine Abmahnung aus dem Hut, dann wird selbige ihm in 70-75 % um die Ohren gehauen. Damit werden auch viele Kündigungen zerfetzt.

Klagt man im Vorfeld gegen eine Abmahnung, wird man zwar in 70-75 % Recht bekommen, allerdings erhält der Arbeitgeber in der Regel vom Vorsitzenden auch eine Anleitung, wie eine Abmahnung wasserdicht auszusehen hat. Soll heißen: Die nächste Abmahnung PASST dann - und damit auch die Grundlage für einen späteren Prozess bezüglich der Kündigung…

LG
Guido

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Klagen ist so ziemlich das Dümmste, was man machen kann!
Ca. 70-75 % aller geschriebenen Abmahnungen sind (meist wegen
Formfehlern) unbrauchbar.
LG
Guido

Die Bekannte hat bis heute keine schriftliche Abmahnung erhalten … lief alls mündlich. Und bevor die schriftliche kam war die Kündigung im Briefkasten…

Nachdem nun noch das Arbeitszeugnis kam bin ich zum Entschluss gekommen, dass in dem Laden nur Pfeifen sitzen und von wirklich wenigem Ahnung haben! Und es ist nichtmal ein kleines, unbekanntes Unternehmen!

Aber wat solls.

Hallo.

Die Bekannte hat bis heute keine schriftliche Abmahnung
erhalten … lief alls mündlich.

Tja ja…
http://blog.juracity.de/2007-04-28/stimmts-abmahnung…

Nachdem nun noch das Arbeitszeugnis kam bin ich zum Entschluss
gekommen, dass in dem Laden nur Pfeifen sitzen und von
wirklich wenigem Ahnung haben!

Wieso ? Ob ein (absichtlich schlechtes) Zeugnis von einem gewieften Profi oder einem Anfänger verfasst wurde, kann man nur im Vergleich erkennen. Siehe den ZG der FAQ:2027
Und Mängel im AZ werden i.A. zu Ungunsten des Zeugnisinhabers ausgelegt.

mfg M.L.