Abmahnung

Hallo an alle,

angenommen ein langjähriger Mitarbeiter bekommt nach verspätetem Arbeitsbeginn von seinem Vorgesetzen (Geschäftsführer der Firma) eine Email mit sinngemäßem Inhalt:

"sehr geehrter Herr xxx … Sie sind heute zum wiederholtem mal 10 Minuten zu spät gekommen. Sie wissen unsere Arbeitszeit beginnt um 08:00 uhr. Bitte erklären sie mir das… "

Gilt solch eine email als Ermahnung oder bereits als Abmahnung?

Muss eine Abmahnung unmissverständlich als „Abmahnung“ gekennzeichnet werden (z.B. in der Überschrift oder innerhalb des Textes)?

Danke und LG
Jasmin

Hallo

"sehr geehrter Herr xxx … Sie sind heute zum wiederholtem
mal 10 Minuten zu spät gekommen. Sie wissen unsere Arbeitszeit
beginnt um 08:00 uhr. Bitte erklären sie mir das… "

Gilt solch eine email als Ermahnung oder bereits als
Abmahnung?

ersteres

Muss eine Abmahnung unmissverständlich als „Abmahnung“
gekennzeichnet werden (z.B. in der Überschrift oder innerhalb
des Textes)?

Ja.

Gruß
smalbop

Ugh.

"sehr geehrter Herr xxx … Sie sind heute zum wiederholtem
mal 10 Minuten zu spät gekommen. Sie wissen unsere Arbeitszeit
beginnt um 08:00 uhr. Bitte erklären sie mir das… "

Ist bisher nicht einmal ein Anschiss, sondern nur das, was da steht - eine Bitte um Erklärung des Sachverhaltes. Man könnte es allerdings als Vorbereitung einer Abmahnung sehen; man gibt dem Mitarbeiter fairerweise die Chance, sich zu erklären.

In einer halbwegs trittfesten Abmahnung stünde dann in etwa „Sie Schlurich sind am 10.6. erst um 8.13 Uhr sowie am 14.6. um 8.09 Uhr am Arbeitsplatz erschienen. Wie Ihnen bekannt ist, beginnt Ihre vertragsgemäße Arbeitszeit um 8.00 Uhr. Sie haben somit mehrfach gegen Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen. Dieses Fehlverhalten mahne ich hiermit ab und fordere Sie hiermit auf, zukünftig pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Sie gefährden im Wiederholungsfalle den Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses.“

Aga,
CBB

Muss eine Abmahnung unmissverständlich als „Abmahnung“
gekennzeichnet werden (z.B. in der Überschrift oder innerhalb
des Textes)?

Ja.

Richtige Antwort.
Allerdings könnte diese Missverständlich interpretiert werden.
Denn der „Text“ kann auch mündlich erfolgen.

Gruss HighQ