Hallo liebe Experten,
weiß jemand vielleicht ob man seinem Chef (Vorgesetzem) auch eine Abmahnung schreiben kann. Wenn ja, wie.
Danke
Hallo liebe Experten,
weiß jemand vielleicht ob man seinem Chef (Vorgesetzem) auch eine Abmahnung schreiben kann. Wenn ja, wie.
Danke
NEIN,
dieses muss über den Vorgesetzten gehen (von oben nach unten)
Als Arbeitnehmer hast du möglichkeiten wie Arbeitsgericht (für dich kostenlos) oder dergleichen.
Viele grüsse aus hamburg
siegmar
Hallo,
weiß jemand vielleicht ob man seinem Chef (Vorgesetzem) auch
eine Abmahnung schreiben kann. Wenn ja, wie.
Danke
nein! Im Gegensatz zum Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer aber ganz leicht kuendigen!
Schoene Gruesse
Sabine
Hallo,
nein! Im Gegensatz zum Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer aber
ganz leicht kuendigen!
Schoene Gruesse
Sabine
Natürlich kann sich der Arbeitgeber nicht alles erlauben. Er muß pünktlich bezahlen, den Arbeitgeber im geeigneten, vertraglich zugesicherten Berufsfeld arbeiten lassen usw.
Zur Durchsetzung solcher Forderungen kann man sich an Kammern oder Anwalt wenden. Nur muß man dabei beachten, dass es immer günstiger ist, sich mit dem Arbeitgeber zu einigen! Denn der kann einen nämlich entlassen, oder zumindest das weitere Arbeitsklima unerträglich gestalten.
Trotzdem schöne Grüsse
Sabine
Mit Verlaub …
NEIN,
dieses muss über den Vorgesetzten gehen (von oben nach unten)
das ist Quatsch. Nur nennt man das nicht unbedingt so förmlich Abmahnung. Beispiel : Bei verspäteter Lohnzahlung setzt der AN den AG mittels Schreiben in Verzug und droht bei weiterer Verfehlung Leistungszurückbehaltung an (du nix zahlen, ich nix mehr arbeiten).
Als Arbeitnehmer hast du möglichkeiten wie Arbeitsgericht (für
dich kostenlos) oder dergleichen.
Arbeitsgericht ist alles Mögliche - lustig, spannend, öde, kariert, quietschbunt - aber ganz bestimmt nicht kostenlos! Es sei denn, man ist rechtsschutzversichert oder - noch praktischer - Gewerkschaftsmitglied.
Gruß kw