in einem deutschen Altenpflegeheim bekommt eine Pflegerin aus nichtigem Anlass eine Abmahnung.
Diese Abmahnung wurde weder persönlich noch über dem Postweg übergeben sondern ohne Hinweis im Stationszimmer auf den Schreibtisch hinterlegt.
Sind Abmahnungen wirksam wenn diese nicht ordnungsgemäß zugestellt werden?
Sind Abmahnungen wirksam wenn diese nicht ordnungsgemäß
zugestellt werden?
FAQ 2123 -> 2. Antwort bei blog.juracity „(…)Entscheidend ist, ob Abmahnung „drin“ ist. Also kann auch in einem harmlos auftretenden Schreiben eine Abmahnung stecken.(…)“ Und man beachte Punkt 7.
Dürfte auch heute noch gelten…
Hallo!
soweit ich weiß muß ein zu Abmanender bei Erteilung derselben „gehört“ werden, d.h. eine einfache Zustellung per Post mit oder ohne Einschreiben reicht nicht aus, es verlezt das Persönlichkeitsrecht.
der vom Vor-Vorposter gesetzte Link zur ZPO bezieht sich auf andere Abmahnungen, wie z. B. beim Verstoß gegen Urheberrechte u. ä.
Gefragt war aber nach Arbeitsrecht…das ist etwas anderes.
Der AG muss im Zweifelsfall nachweisen können, dass der Abgemahnte Kenntnis erlangt hat… durch einfach Hinterlegung im Stationszimmer, wird er das schlecht können, es sei denn, er benennt Zeugen, die gesehen haben, wie der Brief geöffnet wurde…
Da bei Abmahnungen viele Fallstricke in der Form bzw. am Inhalt sind z. B. genaue Benennung des Vorfalls der zur Abmahnung geführt hat als auch die Nennung etwaiger arbeitsrechtlichen Konsequenzen usw), empfiehlt sich m. E. sicher immer die Beratung bei der sicher im Betrieb vorhandenen Gewerkschaft bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Und genau deshalb und wegen der Zustellungsproblematik und wegen des nichtigen Grundes sollte man genau NICHTS gegen die Abmahnung unternehmen, da sie eh keinen Bestand hat.
WENN man etwas unternimmt und im Zweifel der Mist vor Gericht landet, bekommt der AG eine Anleitung, wie er es richtig macht.
Deshalb ist der einzig sinnvolle früheste Zeitpunkt, etwas gegen die Abmahnung zu unternehmen, der Gütetermin im Kündigungsschutzprozess.