Abmahnung

Liebe/-r Experte/-in,

die Anwälte Baker und McKenzie drohen mit einer Klage auf Unterlassung wegen Nutzung von Werken der Corbis GmbH. Dabei handelt es sich wohl um Rechte an Bildern.
Ich habe die Bilder für die Erstellung der Homepage von einer Werbeagentur gekauft.
Außerdem wurde meine Firma vor über einem Jahr geschlossen und auch der Internet-Auftritt ist längst geschlossen worden.

Ist es ausreichend wenn ich die Anwälte über diese Fakten informiere oder muss ich weitere Schritte veranlassen?

Ich danke Ihnen für die Unterstützung.

Schöne Grüße
Claudia Hüttelmayer

Liebe Claudia,

ich habe mich lange mit diesem Thema beschaeftigt. Leider sieht es generell so aus, dass Deine Aussichten schlecht sind.
Im Urheberrecht gilt das so genannte „Stoerer-Prinzip“, das heisst, dass derjenige haftet, der das entsprechende Bild VEROEFFENTLICHT hat.
Fuer die Haftung kommt es nicht darauf an, wer SCHULD an dieser Sache ist.

Bevor Du mich anraunzt: ICH WEISS. DAS IST TOTAL UNGERECHT.

Aus politischen Gruenden wird das aber vor deutschen Gerichten so gehandhabt. Und: wir sind das einzige Land der Welt, in dem das so ist.

Wenn Du die Quittung fuer die gekauften Bilder noch hast, kannst Du aber spaeter alles, was Du nun (eventuell) zahlen musst, von dem wiederholen, der Dir die Bilder - bzw. das fehlerhafte Nutzungsrecht - verkauft hat.

Leider brauchst Du ausserdem ziemlich sicher einen Anwalt. Der Vorgang kostet normalerweise, je nach Fall, einige Hunderter, wenn Du Pech hast, mehr.

Sinnvoll ansetzen kann man beim Streitwert, den beziffert die Gegenpartei immer sinnlos hoch.

Dann kann man schauen, ob der Gegenanwalt seine eigene Gebuehr korrekt berechnet hat, die machen da gern „Fehler“.

Verjaehrung greift nicht, die ist drei Jahre AB KENNTNIS DES GEGNERS, d.h. die werden immer sagen, sie haben erst vorgestern davon erfahren.

Dass die Seite nicht mehr online ist, ist egal.

Die beste Verteidigungs-Methode ist, leider, glaubhaft mitzuteilen, dass man absolut kein Geld hat (wenn das so ist), denn langwierige Einzieherei machen manche der Abmahn-Kanzleien nicht gern.

Noch ein Tipp: In der Regel legt die Gegenseite sehr schlampig recherchiertes Material vor. Schau, dass Du Deine Unterlagen ganz pedantisch zusammenstellst (von wann bis wann war welches Bild online, wann gekauft, bei wem, usw.) und dass Du dann von der Gegenseite BELEGE forderst fuer jede einzelne Behauptung. Denn: je mehr die arbeiten muessen, desto weniger verdienen sie an Dir.

Im Moment sieht es leider so aus, dass jeder, der in Deutschland Bilder kauft oder verkauft, beim kleinsten Rechtsmangel am kleinsten Bild viel, viel Geld los ist. Darum kaufe ich seit Jahren kein Bildmaterial mehr, nehme auch keine „freigegebenen“ Bilder, sondern fotografiere und male alles selbst.

Viele Gruesse,
Timmo

P.S.: Du kannst mich gern noch mehr fragen, meine Tel-Nr. ist 0751 / 3550-378
oder schau bei „www.abmahnwelle.de“, ob die Deine Abmahner kennen (da bin ich auch Mitglied)

Hallo Timmo,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
So wie ich das jetzt verstanden habe, kann ich mir „aussuchen“ welchem Anwalt ich das Geld „hinterher“ werfe für etwas das ich nicht verschuldet habe. Egal da muss ich jetzt durch.
Ich werde mir deinen Tipp zu Herzen nehmen und nirgendwo mehr Bildmaterial kaufen.

Falls ich nicht weiter komme würde ich gerne auf Dein Angebot zurück kommen.

Erst mal schöne Grüße

Claudia