kann mir vielleicht einer sagen ob man seinem Vorgesetztem auch eine Abmahnung schreiben kann. Oder wie kann man sich richtig offiziell und schriftlich (falls es einmal vors Arbeitsgericht kommt) seine Beschwerden zukommen lassen damit es auch eine Wirkung erzeugt?
kann mir vielleicht einer sagen ob man seinem Vorgesetztem
auch eine Abmahnung schreiben kann. Oder wie kann man sich
richtig offiziell und schriftlich (falls es einmal vors
Arbeitsgericht kommt) seine Beschwerden zukommen lassen damit
es auch eine Wirkung erzeugt?
Hallo.
Ich gehe jetzt mal davon aus, daß Du mit „Vorgesetzter“ den AG meinst.
Auch der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber abmahnen. Dies kommt insbesondere in Betracht bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Lohnzahlung, wiederholtes Verlangen unzulässiger Über- oder Mehrarbeit, Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitszeitrecht und Mobbing. Auch hier gilt: Der „Abgemahnte“ muß aus der Abmahnung genau entnehmen können, was er falsch gemacht hat und wie er es zukünftig richtig zu machen hat. Der Sachverhalt und das erwartete Verhalten sind daher sorgfältig und objektiv zu beschreiben. Es genügt nicht, die Pflichtverletzungen lediglich pauschal zu umschreiben oder schlag- oder stichwortartige Bezeichnungen zu gebrauchen. Eine zur Vorbereitung einer fristgerechten oder fristlosen Kündigung geeignete Abmahnung liegt nur vor, wenn der Abmahnende in einer für den Abgemahnten hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel oder ein sonstiges Fehlverhalten beanstandet und damit den Hinweis verbindet, daß im Wiederholungsfalle der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei.
Man sollte sich als AN vorher allerdings gut überlegen, welches Ziel man damit anstrebt. Wenn ein (guter) BR existiert, ist der Weg über diesen vorher anzuraten.
wie im Artikel vorher richtig beschrieben, kannst Du als Arbeitnehmer auch den Arbeitgeber abmahnen, allerdings würde ich mir das taktisch sehr gut überlegen, vor allem, wenn Du nicht vorhast, den Job zu wechseln. Die Abmahnung kann nicht gegenüber einem Vorgesetzten erfolgen.
Gruss
DrH
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