Hallo.
Wer kann mir sagen, ob eine schriftliche Abmahnung, die NICHT unterschrieben ist, rechtsgültig ist?
Vielen Dank,
Veritas
Hallo.
Wer kann mir sagen, ob eine schriftliche Abmahnung, die NICHT unterschrieben ist, rechtsgültig ist?
Vielen Dank,
Veritas
Wer kann mir sagen, ob eine schriftliche Abmahnung, die NICHT
unterschrieben ist, rechtsgültig ist?
alle dokumente die nicht unterschrieben sind sind nicht rechtsgültig, allenfalls ein angebot bzw. eine aufforderung zur abgabe eines angebotes,
also egal was du für ne abmahnung hast, hfte sie unter, z.b. lächerlich, ab
uwe
alle dokumente die nicht unterschrieben sind sind nicht
rechtsgültig, allenfalls ein angebot bzw. eine aufforderung
zur abgabe eines angebotes,
A ha! Dann sind meine Steuerbescheide also auch ungültig weil draufsteht „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trägt daher keine Unterschrift“. Und nicht zu vergessen die Versicherungspolicen, die ebenfalls maschninell erstellt werden…
So so, also ungültig!!!
Falke
Hi Falke,
A ha! Dann sind meine Steuerbescheide also auch ungültig weil
draufsteht „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und
trägt daher keine Unterschrift“. Und nicht zu vergessen die
Versicherungspolicen, die ebenfalls maschninell erstellt
werden…
Gelegentlich sieht man aber auch die Version „dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“. Da wird es dann etwas klarer. Ich nehme an, die Steuerleute unterstellen soviel gesunden Menschenverstand, daß man - wenn einer draufschreibt, daß hier keine Unterschrift steht - davon ausgeht, daß das so gut ist, als wäre dort eine Unterschrift.+
ciao
erik
Hallo.
also egal was du für ne abmahnung hast, hefte sie unter, z.b.
lächerlich, ab
Das ist Quark. Die Abmahnung ist zumindest nicht aus dem Grunde unwirksam, daß sie nicht unterschrieben wurde. Das ergibt sich alleine aus der Tatsache, daß sie auch mündlich hätte erteilt werden können.
Gruß,
LeoLo
Eine Regelung steht nirgends
Hi!
Nun ja - da die Abmahnung eine Erfindung unserer Gerichte ist (zum ersten mal irgendwann in 1967 oder so von einem Richter erfunden) und in keinem Gesetz beschrieben steht, gubt es auch keine offizielle Regelung, wie diese auszusehen hat!
Natürlich gibt es ein paar Dinge, die man als „Abmahnender“ beachten sollte, allerdings zählt eine Unterschrift imho nicht dazu!
Eine unter Zeugen ausgesprochene mündliche Abmahnung hat unter Umständen die gleiche Wirksamkeit!
Grüße
Guido