Abmahnung 2 Monate später

Hallo,
folgender Fall:

Eine Vorgesetzte stuft eine noch nicht mal gegen sie gerichtete Zwei-Wort-Äußerung eines über alle Maßen gestressten Mitarbeiters als sexistisch ein.

9 Wochen später erhält der Mitarbeiter eine Abmahnung.

Ist dieses Vorgehen von Seiten der Vorgesetzten rechtens?

Sollte eine Abmahnung nicht zeitnah sein?

Muss die angeblich sexistische Äußerung von der Vorgesetzten bewiesen werden?

Danke
Slides

Auch hallo

Sollte eine Abmahnung nicht zeitnah sein?

Muss sie nicht, aber zwecks Beweissicherung ist das empfehlenswert.
Desweiteren: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Muss die angeblich sexistische Äußerung von der Vorgesetzten
bewiesen werden?

Das ist wohl anzunehmen, wenn die Abmahnung an Gewicht behalten soll…

mfg M.L.