Abmahnung an Auszubildende

Unter welchen Umständen kann eine Abmahnung an eine Auszubildende ergehen und wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren?

Unter welchen Umständen kann eine Abmahnung an eine
Auszubildende ergehen und wie kann man sich gegen eine
Abmahnung wehren?

Hallo,

eine Abmahnung kann immer dann ergehen, wenn die Azubine gegen die Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag oder dem Berufsbildungsgesetz verstößt. Nur begrenzt abmahnfähig, weil eben noch in der Ausbildung und nicht schon ausgebildet, ist die Arbeitsleistung im eigentlichen Sinne. Wer also als Auszubildende im Friseurhandwerk beim ersten Haarschnitt ein Loch in die Frisur schneidet oder dreimal so lange braucht wie ein Geselle, kann noch nicht abgemahnt werden. Wer aber gegen zumutbare Anweisungen verstößt oder wem es an der Einhaltung der Schlüsselqualifikationen mangelt (Zuspätkommen, Unhöflichkeit, Berufsschule schwänzen), kann durchaus abgemahnt werden.

Gegen ein Abmahnung kann man eine Gegendarstellung abgeben (die kommt dann zur Personalakte), man kann auch dagegen klagen, was aber im allgemeinen keinen Sinn macht (in einem laufenden Ausbildungsverhältnis gegen den Ausbilder zu klagen, macht den Rest der Ausbildung und die Qualität der Ausbildung sicherlich nicht besser)

Grüße
EK

Einfach nur klasse!
Hi!

Besser kann man diese Frage wohl nicht beantworten!

LG
Guido

Kleiner Nachtrag:
Hallo!

Man kann sich natürlich die Abmahnung auch zu Herzen nehmen und darauf achten, dass „So etwas“ nicht mehr vor kommt. Denn ab und zu sollen Abmahnungen ja auch mal gerechtfertigt sein …

Gruß,

D.

Danke an alle für die Auskunft

Unter welchen Umständen kann eine Abmahnung an eine
Auszubildende ergehen und wie kann man sich gegen eine
Abmahnung wehren?