Abmahnung / außerordentliche Kündigung

Hallo liebe Wissenden,

ein Arbeitnehmer erhält eine Abmahnung wegen eines Fehlverhaltens. Einige Monate später zeigt er wiederum ein Fehlverhalten, welches jedoch nicht das gleiche Verhalten aufzeigt, weshalb er abgemahnt wurde. Ist eine außerordentliche Kündigung die Folge oder muß er wegen des zweiten Fehlverhaltens ebenfalls erst abgemahnt werden, bevor eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann?

Wäre nett, wenn ihr Quellen nennen könntet…

Vielen Dank!

Hallo,

Ist eine
außerordentliche Kündigung die Folge oder muß er wegen des
zweiten Fehlverhaltens ebenfalls erst abgemahnt werden, bevor
eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann?

Es kommt auf das Fehlverhalten an. (Und nein, diese abgebliche Regelung ‚‚3 Abmahnungen = 1 Kündigung‘‘ existiert nicht.)

MfG