Abmahnung Azubi

Guten Abend,

ein junger Mann ist bei einem Energieversorger als Azubi beschäftigt. Dieser Energieversorger sponsert auch den dortigen Fussballverein, wo auch der junge Mann spielt.
Bei einem ortstypischem Fest wird dieser junge Mann von einem Gast, der auch Vereinsmitglied ist, ins Gesicht geschlagen und beleidigt.
Der junge Mann nennt diesen Vorfall seinem Arbeitgeber, der auch Präsident des Vereins ist, und bittet um Klärung .

Nichts passiert.

Das nächste Spiel folgt, und der junge Mann wird wieder von dem Zuschauer beleidigt. Vollkommen aufgeregt begegnet er seinem Vereinspräsidenten (Arbeitgeber) und sagt lautstark, dass ER ja wohl nichts unternommen habe.
Das war falsch von dem jungen Mann.

Frage: Sind Freizeitchefs rechtlich dem Arbeitgeber gleichzusetzen?

LG ninja
Auf Grund dessen kam die Abmahnung vom Arbeitgeber

Hallo,

bitte nenne uns möglichst genau den Wortlaut der Abmahnung.

Und überlege dir, was du gegen sie machen willst.

Hilfreich finde ich diesen Artikel von Hensche:

Guten Abend,
das möchte ich nicht tun

Das ist deine Entscheidung.

Du bist hier in einem öffentlichen Forum, das ist klar.
Deine bis jetzt geschilderte Handlung dürfte schon reichen, damit dein Chef den Fall erkennt.

Mit „möglichst genau“ meine ich nicht, dass du Namen und exakten Wortlaut hier wiedergibst.
Natürlich nicht.

Aber eine Abmahnung muss bestimmte Dinge enthalten, um wirksam zu werden.

Es muss ein konkretes Fehlverhalten bezeichnet werden. Es muss ausgesprochen werden, dass bei einem neuen Vorfall dieser Art die Kündigung droht.

Am wichtigsten ist, dass du sagst, WAS dein „Fehlverhalten“ gewesen sein soll.
Denn aus deiner Schilderung „lautstarkes Sagen, dass der Chef wohl nichts unternommen habe“, kann ich kein Fehlverhalten erkennen.
In einem Spiel befindlich, als direkte Reaktion auf eine Beleidigung, ist man emotional aufgeladen und kann sich meines Erachtens auch mal im Ton vergreifen, ohne das es Folgen hat. Das macht nämlich den Unterschied „auf der Arbeit“ - „während eines Fußballspiels“ aus.

Wenn der Ausruf zum Vereinsvorsitzenden (und Chef) war: „Na toll, da haben Sie ja wohl NICHT mit dem Kollegen gesprochen - DANKE für NICHTS!“, dann kann man das wohl freundlicher sagen, aber eine Beleidigung sehe ich nicht, auch sonst nichts abmahnungswürdiges.
Hat man aber gesagt „Penner! Beweg deinen fetten Chef-Arsch mal und hau dem Typen eins in die Fresse!“, dann ist das auch außerhalb des Betriebs sicher beleidgend, völlig inakzeptabel und durchaus ein Grund zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Was du machen sollst hängt davon ab, was dein Ziel ist. Im Sinne einer Beruhigung des Verhältnisses zum Arbeitgeber wäre eine Erklärung hilfreich, in der du dich in aller Form für deine Aussage und die Art, in der du sie machtest, entschuldigst und sagst, dass du während des Spiels sehr aufgewühlt und angespannt warst, was dich zu dieser unangemessenen Äüßerung verleitete.

Vermutlich ist aber das Verhältnis zum Chef ehe angespannt, denn ich bin selber Chef und würde eine „freche Aussage“ außerhalb des Dienstverhältnisses NIEMALS mit einer Abmahnung monieren. Wenn man aber einen Mitarbeiter loswerden will, dann nimmt man jeden Anlass war, um seinem Ziel näher zu kommen.
Wenn das so ist, dann schreibe eine Gegendarstellung zum Sachverhalt, fordere dass die zur Personalakte gelegt wird. Wenn dann bei der nächsten Gelegenheit die Kündigung kommt, würde das helfen können.

Guten Abend,
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