Abmahnung basiert auf Interpretationen

Hallo,

jemand hat am Montag eine Abmahnung bekommen, die ihm persönlich übergeben wurde im Rahmen eines Gespräches.

Erste Frage: Wenn er einspruch erheben will, wie und in welcher Form muss das geschehen? welche fristen muss er berücksichtigen?

Nun zum Inhalt:


zu unserem bedauern sehen wir uns geezwungen, Sie aus folgenden Gründen abzumahnen:
Sie haben zu verschiedenen Anlässen gegenüber mehreren Mitarbeitern der xxx gmbH Äußerungen getätigt, mit denen Sie den Anschein erweckt haben, es bestünde zwischen Ihnen und dem GF xxx ein erotisches Verhältnis.

Sie haben den Anschein Ihres daruas resultierenden bes. Verhältnisses zur GL, Herr xxx bzw. der besonderen Vertrausensposition im Unternehmen dazu benutzt, um gegenüber anderen Mitarbeitern Ihrer pers. meinung einen vermeintlich offiziell fundierten hintergrund und damit eine bes. Glaubwürdigkeit und Wahrheitsgehalt zu verleihen.
Im Gespräch mit Mitarbeitern haben sie die vermeintliche Glaubwürdigkeit und den anscheinenden Wahrheitsgehalt Ihrer Aussagen benutzt, um die belegschaft zu verunsichern und das Arbeitsklima negativ zu beeinflussen.

Wir fordern Sie auf, Äußerungen jeglicher Art, die geeignet sind andere Arbeitskollegen in Hinsihct auf Ihre Arbeitsplatzsicherheit zu verunsichern, in Zukunft zu unterlassen.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten und sihc ihr Fehlverhalten wiederholen, müssen Sie damit rechnen, dass wir weitere Arbeitsrechtliche Sschritte bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegen Sie einleiten.

Eine Durchschrift dieses Schreibens …

Unterschrieben von dem GF, mit dem er (SIE) angeblich ein Verhältnis hatte.

Frage:
Diese Abmahnung basiert auf Interpretationen ihrer Aussagen, ohne überhaupt bekannt zu geben, wer da interpretiert hat. Geht sowas überhaupt?

Es wurde untersagt, die Mitarbeiter darauf anzusprechen, die jenige kann mich also nicht mal um eine Klarstellung bemühen. Ist das ok?

Alles ist total vage, keine Aussagen zu wem sie wann etwas gesagt hat.

Zur Situation: Die betreffende Person ist mit dem besagten GF befreundet und sie treffen sich hin und wieder auch privat, meist mit anderen zusammen und ich kenne teilweise seine Freunde. Ich habe eine Beziehung seit 6 Jahren (Partner durch Weihnachtsfeier usw. auch bekannt)

Interpretationen ikann ich nicht beeinflussen und habe ich auch nicht bewusst hervorgerufen. Für mich eine rein menschliche Angelegenheit, ohne rechtlichen Charakter.

Wie kann ich mich verhalten? Wie kann ich dagegen angehen? Ist das rechtswirksam?

Danke für Eure Hilfe!

Baghira

Um Himmels Willen! Gar nicht!
Hi!

Erste Frage: Wenn er einspruch erheben will, wie und in
welcher Form muss das geschehen? welche fristen muss er
berücksichtigen?

Einspruch? Auf diese Abmahnung? Gar nicht!

Man kann eine Gegendarstellung schreiben, die dann zur Personalakte gelegt wird - das ist zum jetzigen Zeitpunkt der einzig richtige Tipp!

So, wie ich diese Abmahnung lese, ist sie nicht wirklich etwas wert! Dagegen vorzugehen ist erst im Falle einer Kündigung sinnvoll - vor Gericht wird dem Arbeitgeber nämlich erklärt, wie eine Abmahnung richtig auszusehen hat! Bei dieser Abmahnung fehlt (beim Überfliegen) schon allein eine genaue Zeitangabe der „Verstöße“, was sie wenig brauchbar macht…

Besteht ein Kündigungsschutz nach dem KSchG? (länger als 6 Monate dabei und [sicherheitshalber] mehr als 10 Beschäftigte)

Wenn nicht, würde ich mir die Sache mit der Gegendarstellung vielleicht doch noch mal überlegen!

LG
Guido

Hallo,

Guido hat Recht, diese Abmahnung ist formell nichts wert,da u. a. die Zeitangaben fehlen (Eine Abmahnung muß „zeitnah“ erfolgen),nicht ausdrücklich die Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten erwähnt wurde, oder evtl. Zeugen für das Verhalten namentlich benannt wurden. Bei Guidos Vorschlag wäre noch zu ergänzen, daß für die Gegendarstellung eine Empfangsbestätigung sinnvoll ist und Du ein paar Wochen danach mal Deine Personalakte anschauen solltest (Rechtsanspruch nach § 83 BetrVG). Du hast außerdem die Möglichkeit, Dich beim Betriebsrat zu beschweren (§ 84 BetrVG).

&Tschüß

WHoepfner

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Danke!! Was muss in einer Gegendarstellung stehen?
Hallo Guido,
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Eure Antworten.

Gibt es eigentlich einen formellen Rahmen für eine Gegendarstellung. Muss ein AG deren Empfang quittieren?

Der Betroffene muss sich nämlich heute bis 16:00 Uhr in einem zweiten Gespräch äußern, allerdings OHNE auf einzelne Vorwürfe einzugehen.
Er hat keine Ahnung was er überhaupt sagen soll, denn es wurde ihm untersagt, andere MA auf deren Behauptungen anzusprechen. Somit blieb ihm ja keine Möglichkeit zu recherchieren und Missverständnisse aufzuklären. Der einzige Weg, der ihm einfällt ist eben genau diese gegendarstellung.

Bloß was muss da drin stehen? Er will nixchts falsch machen.

Gruß,

Steffi

Hallo,

http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496f20…

Natürlich kann niemand ein Muster für eine Gegendarstellung anbieten.

Gruß und viel Glück
Peter

Hi!

Gibt es eigentlich einen formellen Rahmen für eine
Gegendarstellung. Muss ein AG deren Empfang quittieren?

Zweimal NEIN!
Aber wenn er den Empfang nicht quittiert, gibt es immer noch die Möglichkeit der Zustellung per Einwurfeinschreiben.

Er hat keine Ahnung was er überhaupt sagen soll, denn es wurde
ihm untersagt, andere MA auf deren Behauptungen anzusprechen.
Somit blieb ihm ja keine Möglichkeit zu recherchieren und
Missverständnisse aufzuklären. Der einzige Weg, der ihm
einfällt ist eben genau diese gegendarstellung.

Genau das sollte in der Gegendarstellung (etwas ausführlicher) stehen!
Natürlich angefangen damit, dass die Abmahnung für ungerechtfertigt gehalten wird und jeglicher Grundlage entbehrt.

LG
Guido