Abmahnung bei Internetverkauf

Hallo,

jemand verkauft privat Gegenstände bei Ebay.
Dann bekommt er ein Schreiben von der Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs.

Er soll Unterschreiben, 4000 (!) Euro zu zahlen und zukünftig Widerrufsbelehrungen an seine Auktionen zu hängen.

Wie geht es weiter, wenn dieser jemand den Zettel nicht unterschreibt, weil er überzeugt ist, als privater Verkäufer kein Widerrufsrecht einräumen zu müssen?

Woher nimmt diese Zentrale eigentlich ihre Berechtigung zur Abmahung?

Dank und Gruß

Pauli

Er soll Unterschreiben, 4000 (!) Euro zu zahlen und zukünftig
Widerrufsbelehrungen an seine Auktionen zu hängen.

4000 eur sind ein hammer - bei dem betrag ist der besuch eines rechtsanwalts angebracht, der die rechtslage klärt und ggfls.
eine gegenunterlassungsverfügung an die stelle zurücksendet, nie
wieder private anbieter mit falschen forderungen zu verschrecken.

will der anbieter nicht zum anwalt, sollte er wenigstens eBay um hilfe bitten, dass die überprüfen, ob es sich um privaten verkauf handelt, oder evtl. doch um ein gewerbliches verkäuferdasein …

Wie geht es weiter, wenn dieser jemand den Zettel nicht
unterschreibt, weil er überzeugt ist, als privater Verkäufer
kein Widerrufsrecht einräumen zu müssen?

dann werden weitere schritte eingeleitet. surf mal über www.abmahnwelle.de oder andere seiten …

Woher nimmt diese Zentrale eigentlich ihre Berechtigung zur
Abmahung?

meistens handelt es sich um schutzvereinigungen, die von rechteinhabern gegründet sind, um gleiche rechte und handelschancen für alle einzufordern. und wenn jemand gewerbliches halt sich um einige rechtsvorschriften nicht schert, dann sind die anderen halt im nachteil.

aber für den angenommenen fall gilt, zu klären, ob es sich um privat oder gewerblich handelt.

Hallo Pauli,

jemand verkauft privat Gegenstände bei Ebay.

da gibt es ganz zufälligerweise zwei drei Bretter drunter ein Extrabrett für…

Dann bekommt er ein Schreiben von der Zentrale zur Bekämpfung
Unlauteren Wettbewerbs.

Heiisen die wirklich so? Dann könnte es das Original sein. Die wissen i.d.R. was sie tun.

Er soll Unterschreiben, 4000 (!) Euro zu zahlen und zukünftig
Widerrufsbelehrungen an seine Auktionen zu hängen.

ein durchaus übliches Vorgehen

Wie geht es weiter, wenn dieser jemand den Zettel nicht
unterschreibt, weil er überzeugt ist, als privater Verkäufer
kein Widerrufsrecht einräumen zu müssen?

mal eine frage: Bist du Powerseller ? Falls ja, da hat es kürzlich ein Urteil gegeben, dass Powerseller beweislastpflichtig, dass sie nicht gewerblich sind.
Und im übrigen kommt es nicht auf deine Meinung sondern auf die Einschätzung des FA etc. an.

Woher nimmt diese Zentrale eigentlich ihre Berechtigung zur
Abmahung?

als Verbraucherschutzorgsanisation tritt sie Hinz und Kunz u.a. auch Medeiamarkt & Co auf dir Füsse…

Ciao maxet.

Hallo,

jemand verkauft privat Gegenstände bei Ebay.

Pauli

Das ist das Problem:
Was sind Gegenstände?
Welche Mengen?
Welcher Zustand?

wenn du von Oma die Stehlampe und die Restwohnungseinrichtung verkaufst, kriegst du so eine Abmahnung nicht.

wenn du aber zum 368. Mal Rasierklingen verkaufst, dann hast du mit Sicherheit den Status „privat“ zu Unrecht genutzt. Darüberhinaus fehlen dann natürlich die Regeln für gewerbliche Verkäufer. siehe Abmahnung.

Bist du sicher das du das Schreiben richtig gelesen hast? Ich vermute du hast jetzt etwa 300 Euro zu zahlen und die 4000 sind Vertragsstrafe wenn du trotzdem weitermachst.
Wenn du sicher bist das du nicht gewerblich handelst schildere den Fall unter Angabe aller Umsätze deinem Finanzamt und dem Gewerbeaufsichtsamt und bitte die um eine Stellungnahme.

mal eine frage: Bist du Powerseller ? Falls ja, da hat es
kürzlich ein Urteil gegeben, dass Powerseller
beweislastpflichtig, dass sie nicht gewerblich sind.

Hart, denn Powerseller wird man schon wenn man neben all seinen eigenen Einkäufen auch mal zwischendurch selber etwas hochpreisiges verkauft, etwa ein Boot, Auto oder Wohnmobil. Naja, dann kann man aber beweisen…