Abmahnung bei Verkauf von Markenware

Hallo,

gestern wurde im Fernsehen darüber berichtet, dass Anwälte mal wieder eine neue Geldquelle offen getan haben. Sie verschicken Abmahnungen an jeden, der Online (z.B. ebay) Markenware verkauft.

Mit welcher Begründung? Die angebotene Ware sei ein Plagiat.

Rechtlich gesehen scheint es so zu sein, dass nun der Verkäufer der Ware beweisen muss, dass sein Artikel echt ist.

Meine Frage: Wie stellt man sowas an? Muss nun jeder, der bei ebay verkauft, damit rechnen in den finanziellen Ruin gezogen zu werden? Ich meine, wie kann man beweisen, dass ein Markenartikel kein Plagiat ist?

Ich freue mich auf Antworten!

Grüße,
-Efchen

Also wenn ich mir wirklich sicher bin :
Auf einen Prozess ankommen lassen!
Dann wird nämlich der Anwalt recht schnell davon absehen,
irgendwas zu machen, da er sicherlich verlieren wird …

Gruss

Frage

Rechtlich gesehen scheint es so zu sein, dass nun der
Verkäufer der Ware beweisen muss, dass sein Artikel echt ist.

Wo finde ich die Quelle dazu?

Ganz ehrlich ich möchte es wissen, interessiert mich.

War es vorher nicht umgekehrt? Wenn der Käufer behauptet hat die Ware ist ein Plagiat, musste er das beweisen.

Und nun muss der Verkäufer beweisen, dass es ein Original ist?

LG Jasmin

Hallo,

ich habe bei dem Bericht gestern ehrlich gesagt nur mit einem halben Ohr hingehört. Aber bei uns in der Zeitung war einmal ein Bericht über solch einen Fall. Es gab da keinen Käufer. Der damalige Anwalt hat halt einfach mal eba.er angeschrieben die Markenware verkaufen und sie beschuldigt Fälschungen zu verkaufen, in der Hoffnung der eine oder andere zahlt brav die Strafe.

Grüße Ute

Das hat mit meiner Frage nichts zu tun

Sorry,

sollte an efchen sein, ich schau aber trotzdem mal ob ich den Artikel noch finde und ein Hinweis dran steht.

Grüße Ute

Rechtlich gesehen scheint es so zu sein, dass nun der
Verkäufer der Ware beweisen muss, dass sein Artikel echt ist.

Wo finde ich die Quelle dazu?

Keine Ahnung. Das hat aber auch hier im Forum immer so geklungen. Unstrittige Dinge müssen nicht bewiesen werden. Strittige schon.
Da war hier mal das Thema mit dem Tanken an einer Tankstelle. Die fiktive Person wurde von der Tanke beschuldigt, nicht bezahlt zu haben. Die Rechtsexperten hier haben gesagt, dass dann der Kunde anhand seines Tankbelegs beweisen muss, dass er bezahlt hat, weil nicht strittig war, dass er da war und getankt hat.

Außerdem wurde das so in dem Bericht gesagt.

War es vorher nicht umgekehrt? Wenn der Käufer behauptet hat
die Ware ist ein Plagiat, musste er das beweisen.

Das hätte mein Menschenverstand auch gesagt, aber die Rechtsexperten hier im Forum haben da ziemlich deutlich darauf rumgekloppt, dass das Schwachsinn sei.

Und nun muss der Verkäufer beweisen, dass es ein Original ist?

So wurde es gesagt.

Danke! Ich hab zu Hause keinen TV . Schau kein deutsches Fernsehen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also wenn ich mir wirklich sicher bin :

Ja, wie kann man das? Die wenigsten Leute werden sich sicher sein.
Kann man sicher sein, wenn man einen Markenartikel selbst in einem laden gekauft hat? Wer sagt, dass nicht ein Laden unwissentlich ein Plagiat verkauft hat?

Und was ist, wenn man den Kassenzettel nicht mehr besitzt oder wenn der Artikel ein Geschenk war, zu dem man keinen Kassenzettel besitzt?

Auf einen Prozess ankommen lassen!

Wie sieht das dann mit den Kosten aus? Ohne Rechtschutzversicherung?
Wie soll man das beweisen? Geben die meisten Abmahnfuzzies von selbst auf, wenn man ihnen schreibt, dass man dem Vorwurf widerspricht und nichts zahlen wird?

Dann wird nämlich der Anwalt recht schnell davon absehen,
irgendwas zu machen, da er sicherlich verlieren wird …

Also einfach Widerspruch und fertig. Einschreiben mit Rückschein?

Dazu braucht man keinen Fernseher.

Hier ist der Bericht: http://www.rtl.de/rtlaktuell/rtl_aktuell_videoplayer…

Hallo,

was mich da mal interessieren würde, wer hat das Shirt denn eigentlich ersteigert? Eine Anwaltskanzlei um dann festzustellen oder zu behaupten, dass es eine Fälschung ist. Und ich habe es auch so gehört, dass der Beweis beim Verkäufer liegt. Man sollte RTL vielleicht mal anschreiben woher sie das haben und wo man das nachlesen kann.

In dem Bericht in unserer Zeitung wurde ja effektiv gar keine Ware verkauft. Die Anwälte haben einfach mal so nach Beurteilung der eingestellten Bilder versucht Geld abzuzocken. Oft seien die Verkäufer darauf reingefallen, dass vorab nach einer Abholadresse gefragt wurde. ODer sie haben eine Privatperson um Ersteigerung der Ware gebeten und im Namen der Privatperson gehandelt, falls man nicht anderst an die Daten kam.

Leider haben viele dann Ihre Sachen aus eb… rausgenommen oder gar die Zahlung vorgenommen.

Leider finde ich den Zeitungsbericht im Archiv nicht mehr.

Grüße Ute