Guten Tag,
ich hoffe, es kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen…
Was passiert, wenn man in der Berufsschule gegen die Schulordnung verstößt? Is das nur eine Sache zwischen Auszubildendem und Schule oder hat die Ausbildungsstätte da auch Maßnahmen zu ergreifen, wie evtl. Abmahnung etc.?
Bin dankbar für Antworten 
Schlecht für den Azubi.
Was passiert, wenn man in der Berufsschule gegen die
Schulordnung verstößt?
Das sollte nicht zu oft passieren.
Is das nur eine Sache zwischen Auszubildendem und Schule
Erstmal ja.
oder hat die Ausbildungsstätte da auch Maßnahmen zu ergreifen, wie evtl. Abmahnung etc.?
Darüber hinaus auch ja.
Bin dankbar für Antworten 
Die Schule hat ihre Ordnung und ahndet Verstöße. Maximal mit dem Verweiß, weil der Azubi nicht tragbar ist und im erheblichen Maße… (du weißt schon). Das ist das aus. Der Azubi kann eine andere Berufsschule besuchen, was schwierig ist, allein wegen der Örtlichkeit.
Der Ausbildende schreitet aber auch zur Tat, denn das Verhalten des Azubi steht im Widerspruch der eingegangenen Verpflichtung des Ausbildungsverhältnisses. So will z.B. der § 13 BBiG, dass sich der Azubi bemüht und an den Ausb.maßnahmen, für welche er freigestellt ist (das ist die Berufsschule) auch teilnimmt. Wie will er teilnehmen, wenn er von der Schule fliegt.
Der Azubi tut also gut daran sich in der Berufsschule genau so zu bemühen die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, wie er das tun würde wenn er im Ausbildungsbetrieb ist und sein Ausbilder neben im steht! Anderfalls steht es im frei mit vierwöchiger Frist zu kündigen, sofern die Probezeit schon vorbei ist. Siehe auch § 22 BBiG. Die Eigenkündigung macht beim neuen Ausbildungsbetrieb einen besseren Eindruck, als eine erhaltene Kündigung.
Erstmal danke für deine Antwort.
Nehmen wir jetzt aber mal an, es handle sich um einen kleineren nicht so schwerwiegenden sowie nur einmaligen Verstoß.
MUSS der Ausbildungsbetrieb Maßnahmen wie das Abmahnen treffen oder liegt es im eigenen Ermessen, wie er in einer solchen Situation handelt?
Es gibt ja solche und solche Ausbilder…
Liebe Grüße
Erstmal danke für deine Antwort.
Nehmen wir jetzt aber mal an, es handle sich um einen
kleineren nicht so schwerwiegenden sowie nur einmaligen
Verstoß.
MUSS der Ausbildungsbetrieb Maßnahmen wie das Abmahnen treffen
oder liegt es im eigenen Ermessen, wie er in einer solchen
Situation handelt?
Es liegt im Ermessen.
Es gibt ja solche und solche Ausbilder…
So ist.
Und brenzlig ist es in der Probezeit!