angenommen folgendes passierte:
mein Bruder hat ein Schreiben erhalten, welches ich aufgemacht habe, da er im Auslandseinsatz ist. Es handelt sich um eine Abmahnung bzgl. Filesharing Internet.
Er soll auf seinem Anschluss mehrere Dateien zum Tausch angeboten haben auf irgendeiner Börse. Nun nehmen wiran, dass er seine Wohnung vermietet hat samt dem Internetanschluss.
Das soll heissen, dass dort in der Wohnung eine WG ist die sich das Wlan teilt.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was mit der Abmahnung passiert?
Die Person auf die der Anschluß läuft war es unmöglich, da sie nicht im Land ist.
DEs Weiteren würde mich interessieren, was nach einer Rücksprache mit den Mitbewohnern Rechtslage ist.
Angenommen die geben es nicht zu?
Danke für die Antwort. Nach kurzer Recherche ist die Kanzlei seriös und es handelt sich nicht um eine Abzockmasche. Das heißt man kann weiter ausgehen, dass wohl jemand was geladen hat was ca zusammengefasst 950 Euro kosten
…zum Download angeboten… (zumindest wird dieser Umstand idR abgemahnt)
was ca zusammengefasst 950 Euro kosten
Anwaltskanzlei für Urheber-/Medien-/IT-Recht (*) kontaktieren und die Sachlage schildern:
-Abmahnung der Kanzlei XXX wg. Anbieten urheberrechtlich gesch. Materials
-der Vorwurf trifft (teilweise) (nicht) zu, da …
-Bitte um eine passende modifizierte / vorbeugende Unterlassungserklärung inkl. Begleitschreiben (welches entweder die Forderungen runterhandelt oder den Vorwurf komplett zurückweist)