Ich halte es nicht aus!
Hi!
Er darf es nur, wenn der AN einwilligt.
Das ist Blödsinn!
Er darf es nur dann NICHT, wenn der Bewerber es ihm ausdrücklich untersagt!
Tut es der neue AG dennoch und fragt beim alten AG nach, ist
das illegal.
Findest Du Dich nicht langsam selbst lächerlich bei den gesammelten falschen Rechtsinfos, die Du hier so verbreitest?
Der alte Ag darf darüber hinaus nur wohlwollend
über seinen ehem. AN sprechen (Zeugnissprache). Selbst bei
Erlaubnis, darf er nicht mitteilen, welche disziplinarischen
Maßnahmen mal waren.
Auch hier: Wohlwollend heißt nicht GUT!
Und NATÜRLICH kann man mieses Verhalten und Disziplinlosigkeiten auch „wohlwollend“ formulieren! Man macht sich gegenüber dem neuen Arbeitgeber übrigens schadenersatzpflichtig, wenn man eine Niete falsch beurteilt.
Was anderes wäre es, wenn diese Abmahnung zum Kündigungsgrund
geführt hätte. Aber das spielt dann auch keine Rolle mehr für
den neuen AG.
Das bringt das Fass der Erträglichkeit jetzt endgültig zum Überlauf!
Ein bißchen Schwanger geht nicht!
Gruß
Guido