Abmahnung durch Vermieter

Hey Experten!
Unser Vermieter hat „im Hinblick auf die Vernachlässigung der im Mietvertrag und Hausordnung festgelegten Pflichten“ uns (allen Mietern des 3-familien Hauses) eine Abmahnung geschrieben.
Er mängelt u. a. folgendes an:

  1. Erheblicher Lärm durch auf dem Grundstück spielende Kinder.
  2. Nichteinhaltung der mittäglichen Ruhezeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr; die Kinder sind zur Rücksichtnahme anzuhalten.
  3. Es den zum Hause gehörenden Kindern (insgesamt 5) sicherlich möglich sein sollte, gemeinsam mit Besuchskindern zu spielen, es jedoch nicht tragbar sei, daß sich oftmals 5 - 10 Kinder auf dem Grundstück aufhalten. Größere Gruppen von Kindern möchten auf öffentlichem Gelände spielen (nächster Spielplatz ca. 3 Häuser weiter, der vorhandene Garten darf von uns genutzt und muß von uns auch gepflegt werden).

Natürlich hatten und haben wir ´nen Hals, aber die Frage ist, darf der Vermieter das, müssen wir uns daran halten und sollten wir gegen diese Abmahnung Widerspruch einlegen oder was ist zu tun?
Danke für Eure Hilfe
Gruß gregor

Guten Morgen,

ich bin schockiert! Kinder dürfen sicher nicht alles. Und die Ruhezeiten sind sicher auch zu berücksichtigen. Aber Kindern kann man nicht den Mund verbieten (was macht man z.B. mit einem Baby, das seine 3-Monatskoliken hat und abends im ruhig gewordenen Haus in den Etagen über und unter der Wohnung zu hören ist?!)

Ich empfehle unbedingt ein Beratungsgespräch beim Mieterbund, der Euch nur hilft, wenn Ihr Mitglied seid, aber das kann man ja schnell werden.

Es klingt sehr danach, daß der Vermieter etwas gegen Kinder hat. Alles sehr fadenscheinig. Daß er alle Mieter abgemahnt hat…!? Hat er vielleicht etwas kit dem haus vor?

In dem Garten, der zu dem Haus gehört (und von Euch gepflegt wird) könnt Ihr tun und machen, was Ihr wollt. Da können auch Kinder spielen, so viele, wie es möglich ist (und die Eltern im Haus nicht nervt:smile: ).

Der Spielplatz in der Nähe dürfte kein Argument sein. Aber vielleicht sollte man ihn auch (mehr) nutzen, um die Situation zu entspannen (wenn der Weg für die Kinder zumutbar=sicher ist).

Ich bin kein Experte, das ist meine elterliche Meinung. Alles Gute!! Deborah

  1. Erheblicher Lärm durch auf dem Grundstück spielende Kinder.

gehört zum täglichen Leben mit Kindern.

  1. Nichteinhaltung der mittäglichen Ruhezeit zwischen 13:00
    und 15:00 Uhr; die Kinder sind zur Rücksichtnahme anzuhalten.

ja, das ist korrekt. Genau wie an Sonn- und Feiertagen dürfen Kinder selbstverständlich draußen spielen, aber leise.

  1. Es den zum Hause gehörenden Kindern (insgesamt 5)
    sicherlich möglich sein sollte, gemeinsam mit Besuchskindern
    zu spielen, es jedoch nicht tragbar sei, daß sich oftmals 5 -
    10 Kinder auf dem Grundstück aufhalten. Größere Gruppen von
    Kindern möchten auf öffentlichem Gelände spielen (nächster
    Spielplatz ca. 3 Häuser weiter, der vorhandene Garten darf von
    uns genutzt und muß von uns auch gepflegt werden).

wenn nicht jeden Tag 20 Kinder bei Euch „rumhängen“ ist es völlig egal, ob auch nicht hausangehörige Kinder mitspielen.

Ich würde dem Vermieter einfach mitteilen (am Besten mit den Nachbarn gemeinsam), daß ihr die Abmahnung nicht anerkennt, weil sie so auch nicht rechtsgültig ist.
Mich würde mal interessieren, wer sich denn überhaupt beschwert hat, wenn ihr doch alle Kinder habt und der Hausfrieden dadurch doch gar nicht gestört werden kann ?

Hoffe ich konnte Euch etwas helfen, sonst müßt Ihr mich noch mal anmailen.
Gruß Petra

Hallo Gregor,

die Abmahnung finde ich auch etwas herb, allerdings wohne ich ebenfalls in einem 3-Familienhaus und einer unser Nachbarn hat auch ständig mind. 20 Leute zu Besuch. Das kann nerven, zumal dann alle übernachten und verpflegt werden. Unser Eimer ist immer übervoll und es ist immer laut. Man kommst schier nicht ins Haus, da die Kinder immer auf der Treppe sitzen…

Grüße Sylvia

Ca. 20 Mark Einsatz bringen euch ein ganzes Stück weiter: Kauft
das „Mieterlexikon“, ein sehr hilfreiches Taschenbuch, das in
Stichwortform jede Menge Urteile zitiert. Herausgegeben vom
Deutschen Mieterbund, Köln. Dort, aber auch im Buchhandel zu
haben.
Viele Grüße und viel Erfolg! R.B.
(Der Tip mit dem gemeinsamen Handeln ist sehr gut und sehr
wichtig!)

Hi Gregor :wink:

Dein Vermieter ist krank. Es gibt in Deutschland (leider) Gerichtsurteile, dass spielende Kinder keine Lärmbelästigung darstellen! Leider habe ich die Aktenzeichen nicht Kopf. Die gesamte Abmahnung ist daher rechtlich völlig haltlos!

cu Stefan.

Danke
Vielen Dank für Eure Tipps. Angeblich hat sich natürlich niemand beschwert. Aber der Vermieter ist ein echter Schwachmaht. Mittlerweile macht es keinen Spaß mehr in seiner Wohnung zu wohnen.
Gruß gregor