Abmahnung, Entfernung aus der Pers.akte

Hallo zusammen,

folgender Fall: ein Arbeitnehmer würde auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte klagen und Recht erhalten.

Nun frage ich mich, wie das in der Praxis aussehen würde, denn der ganze Rechtsstreit (Schreiben der Anwälte, Urteil des Gerichts etc) würde man ja in der Persakte ablegen. Und tatsächlich die Abmahnung, um die es geht, aus der Akte entfernen? Man hätte also einen Rechtsstreit in der Akte, aber die Ursache hierüber wäre weg??

Oder wäre das Urteil des Gerichts so zu sehen, dass diese Abmahnung lediglich unwirksam ist mit der Folge, dass sich der Arbeitgeber hierauf nicht mehr berufen kann? Und sie bleibt als Teil des Rechtsstreits bei den Gerichtsunterlagen in der Akte???

Liebe Grüße
vest

Meines Erachtens nach haben Klageunterlagen nichts in einer Personalakte zu suchen. Demzufolge ist bei entfernen der Abmahnung aus der Personalakte kein Hinweis mehr darauf, dass eine Abmahnung existiert hat.

Danke für die Antwort.

Nun wären bei diesem Arbeitgeber Klagen etc äußerst selten und er würde normalerweise diesen Vorgang einfacherheitshalber in die Personalakte ablegen wollen. Das dürfte er gar nicht??? Warum nicht?

Liebe Grüße
vest

Auch hallo

Entfernung einer
Abmahnung aus der Personalakte klagen und Recht erhalten.

Fragt sich nur, ob er damit langfristig gut fährt: FAQ:2123 (inkl. Antworten von juracity)

mfg M.L.

Danke für die Antwort.

Nun wären bei diesem Arbeitgeber Klagen etc äußerst selten und
er würde normalerweise diesen Vorgang einfacherheitshalber in
die Personalakte ablegen wollen. Das dürfte er gar nicht???
Warum nicht?

weil der AG nicht einfach alles Mögliche mal so „ablegen“ darf.
Die Personalakte hat nur Unterlagen zu beinhalten, die für die Abwicklung des Arbeitsverhältnis zwingend nötig sind.
Das ist der Grundsatz der Datensparsamkeit gem. § 3a BDSG:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3a.html
Ist somit die Entfernung einer Abmahnung aus der PA rechtskräftig entschieden worden, gibt es keinerlei Grund, weiterhin die Verfahrensangelegenheiten dort abzulegen.
Damit wir uns aber nicht mißverstehen, auch ich halte idR „Schweigen“ des AN für die beste Lösung:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII…

Liebe Grüße
vest

&Tschüß
wolfgang

2 „Gefällt mir“

Hallo,

vielen Dank für die Antworten und die links! Sie haben mir sehr weitergeholfen…und mir ein wenig die Augen geöffnet :wink:

Dankeschön.

Liebe Grüße
vest