ich soll eine abmahnung bekommen, weil ich in dienstkleidung aus dem haus ging (altenpflege) stimmt aber nicht ich ging in weißer kleidung zur arbeit zog mich um, und nach dienstschluß bin ich in meiner privatkleidung gegangen. meine pdl. hat mich angeblich gesehen. wo ist nun die beweispflicht.? bei mir oder bei meiner chefin. dazu kommt noch das ein betriebsratmitglied einer kollegin gegenüber erzählte von der abmahnung. kann mir jemand einen rat geben?
ich soll eine abmahnung bekommen, weil ich in dienstkleidung
aus dem haus ging (altenpflege) stimmt aber nicht ich ging in
weißer kleidung zur arbeit zog mich um, und nach dienstschluß
bin ich in meiner privatkleidung gegangen. meine pdl. hat mich
angeblich gesehen. wo ist nun die beweispflicht.? bei mir oder
bei meiner chefin. dazu kommt noch das ein betriebsratmitglied
einer kollegin gegenüber erzählte von der abmahnung. kann mir
jemand einen rat geben?
Guten Tag,
- der AG trägt die Beweislast für die Vorwürfe in der Abmahnung. Den Beweis wird er über die PDL führen wollen. Das müssten Sie dann widerlegen. Es kommt also darauf an, wer Sie in Ihrer weißen Privatkleidung gesehen hat.
2.Der Betriebsrat hat in eklatanter Weise gegen die Verschiwegenheitspflicht verstoßen, wenn die Kollegin nicht auch BR Mitglied ist. Das müssen Sie aber mit dem BR klären, dafür kann der AG nichts.
Alles Gute
Hallo Herbstaster,
was mein Vorgänger geschrieben hat, ist grundsätzlich richtig.
Wichtig ist aber, das der „unbegründeten“ Abmahnung widersprochen wird. Dies ist umso wichtiger, weil dies ansonsten in deine Personalakte kommt und sich u.U. nachteiulig auswirken kann. Auch wenn ein BR-Mitglied schon etwas erzählt hat, wende dich an deinen BR-Vorsitzenden. Erkläre ihm den Sachverhalt und bitte ihn um Hilfe. Er kann und wird sie dir nicht verweigern. Ansonsten wende dich umgehend an deine Gewerkschaft.
Viel Glück
Sunny14