Abmahnung erhalten wegen Kopieren einer Homepage

Hallo zusammen,
mein Sohn hat eine fremde gewerbliche Homepage zu Übungszwecken kopiert und wollte den Inhalt nach und nach austauschen. Die Original-Inhalte (Texte, Bilder) sollten schnellstmöglich ersetzt werden. Es wurde bisher ein Foto ausgetauscht und eine Überschrift. Die Kontaktdaten waren unverändert.
Unsere Domain war zwar öffentlich erreichbar, aber unseres Wissens nach, niemandem bekannt.
Ich denke über Google hat der Besitzer diese Seite gefunden.

Es kam von einem Rechtsanwalt im Auftrag des Besitzers eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung mit Aufforderung zur Unterschrift einer Unterlassungsbestätigung und einer Aufforderung zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 1600 Euro. Als Streitwert war 50.000 Euro festgesetzt.

Ich habe dem Rechtsanwalt geantwortet, dass nicht ich den Inhalt reingestellt habe. Dieser sagte mir, dass ich hafte, da ich der Domaininhaber bin.

Soll ich die 1600 Euro zahlen oder soll ich es auf eine Gerichtsverhandlung anlegen, was sicher mit der Gefahr verbunden ist, dass die Kosten noch wesentlich höher steigen?
Welche Anhaltspunkte kommen in Frage, um den Schaden abzuwenden oder zu verkleinern?

Hi,

ja klar, und üben konnte er nur im Internet und nicht auf dem Rechner zu Hause …

Ich denke, das Geld zumindest für eine Erstberatung bei einem Anwalt, der auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert ist, gut angelegt ist. Der kann dir auch sagen, ob die Seite überhaupt schützenswert ist/war.

Gruß
Christa

Nicht nur der Inhalt, auch das Design einer Webseite unterliegt dem Urheberrecht.
Erst recht dann, wenn es ungewöhnlich oder besonders ist.

Daß ein Rechtsbruch erfolgt ist, ist leider Fakt. Eine Erstberstung beim Anwalt würde ich aber in jedem Fall in Anspruch nehmen.

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Und im Besonderen wenn es sich um eine gewerbliche Seite handelt.

Grundsätzlich schon, es sind aber schon manche Seiten (fraglich) als nicht schützenswert eingestuft worden. Deswegen, wie oft in der Juristerei, „es kommt darauf an“ …

Gruß
Christa

Hi!

Der Unterschied zwischen

und

ist wesentlich.

Das Urheberrecht für Software hat nichts mit „schützenswert“ zu tun, dazu noch die Bilder und Texte - und auch noch öffentlich gestellt (ja, sobald die Seite erreichbar ist, ist sie öffentlich).

Sofort die Seite vom Netz nehmen und mit dem Urheber Kontakt aufnehmen, vielleicht kann man da zumindest noch einiges klären.

Grüße,
Tomh

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Hallo,

mein Tipp: Erstmal einen Anwalt suchen der das für einen übernimmt. Wenn man nur ein Satz/Wort falsch gesetzt hat ist das ein gefundenes Fressen für solche Abmahnanwälte!

Einem Anwalt würde ich so NIE antworten! Regel Nummer eins: Niemals irgendwas unterschreiben oder „zugeben“ IMMER ersteinmal Anwalt aufsuchen.
Im Normalfall sollte das IMHO nur ein paar hundert Euronen „wert“ sein. Wenn es Nachweislich (Schulaufgabe, etc.) ein Test war kann man das belegen. Was Urheberrecht angeht wurde ja eh schon genug gesagt.

Gruß
h.

Allerdings hat eine Homepage auch nichts wirklich mit Software zu tun, außer dass Software für die Darstellung verwendet wird, aber die Software an sich hat nicht das „beklaute“ Unternehmen produziert.

Grundsätzlich ist eine Homepage als fertiges, sichtbares Produkt nicht unmittelbar dem Urheberschutz unterstellt. Dies liegt daran, dass das Urhebergesetz (UrhG) nur solche Werke schütz, die auf einer persönlichen geistigen Schöpfung beruhen.

Es werden ziemlich viele Aspekte dort diskutiert, damit möchte ich nur zeigen, dass der Fall gar nicht so klar ist, und erneut erwähnen, dass das Geld bei einem Anwalt, der sich auf so etwas spezialisiert hat, gut angelegt ist.

Daneben sollte man -analog zum Urheberrecht in Filesharingfällen- auf die Seriösität der verteidigenden Kanzlei achten. DIe Unterlassungserklärung sollte einen Passus „…jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ enthalten und evtl. eine Verweigerung oder Reduzierung der Schadensersatzforderung. Weiters kann die modifizierte Seite auch im Cache diverser Suchmaschinen enthalten sein, von daher sollte man auch hier geeignete Massnahmen ergreifen (z.B. Löschanträge stellen).

mfg M.L.